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Aktuelles über uns und aus der Welt des Steuerrechts

Alles Wichtige auf einen Blick.

Aktuelle Beiträge

Arbeitsrecht: Das neue Nachweisgesetz - seit 1. August 2022 geltende Änderungen

Seit dem 1. August 2022 sind Arbeitgebende verpflichtet, Arbeitnehmenden bei Neueinstellungen mehr Informationen als bisher zu geben. Grund ist das neue Nachweisgesetz ...

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Monatsinformation Januar 2023

In der aktuellen Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • (Steuerliche) Änderungen 2022/2023
  • Anpassung von Pauschalen und Freibeträgen
  • Abschreibungen im Wohnungsbau

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Vielen Dank an alle!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und schon jetzt einen erfolgreichen Start in das neue (Steuer-)Jahr. Bei unseren Mandanten bedanken wir uns sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit und die gemeinsam erreichten Ziele ...

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Monatsinformation Dezember 2022

In der aktuellen Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Doppelte Haushaltsführung – Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit Auslandsbezug
  • Steuerfolgen bei der Vergabe von unverzinslichen Darlehen
  • Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe ...

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Monatsinformation November 2022

In der aktuellen Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamten der Steuerfahndung rechtswidrig
  • Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023
  • Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

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BAG-Urteil: Arbeitszeiterfassung in Unternehmen wird zur Pflicht

Mit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 zur Arbeitszeiterfassung in Unternehmen ergeben sich viele Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ...

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Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis zum 31.01.2023

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verständigt ...

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Monatsinformation Oktober 2022

In der aktuellen Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Umsatzsteuer als Betriebseinnahme bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Überentnahmen bei einem Einnahmen-Überschuss-Rechner
  • Entfall der Erbschaftsteuerpflicht durch Freibeträge ...

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Online-GmbH-Gründung seit dem 01.08.2022 möglich

Nicht nur Home-Office-Maßnahmen sind seit der Pandemie leichter umsetzbar. Auch die Gründung einer GmbH ist seit dem 01.08.2022 online möglich...

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Achtung - Phishing-Mails mit DATEV als Absender

Derzeit werden Phishing-Mails mit DATEV als Absender verschickt. Von den Angreifern wird die Absende-Adresse (noreply@uploadmail.datev.de) verwendet. Weitere Informationen finden Sie hier ...

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Neues aus dem Steuerrecht

Steuern – DATEV magazin
Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Änderung des Steuerberatungsgesetzes erstmals beraten

Der Bundestag hat am 19.03.2026 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 21/4550, 21/4783) debattiert.

Wer schnarcht, schläft – Richterbank nicht ordnungsgemäß besetzt

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht unerhebliche Zeit einschläft und schnarcht, gilt als „abwesend“, weil er dann wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so der BFH. In der Folge sei das erkennende Gericht dann nicht mehr ordnungsgemäß besetzt, sodass das Urteil wegen eines Verfahrensmangels aufzuheben sei (Az. V B 64/24). Auf diese Entscheidung macht die BRAK aufmerksam.

BFH: Dauernutzungsrecht als wirtschaftliche Einheit nach dem BewG

Der BFH hatte zu entscheiden, wann ein Dauernutzungsberechtigter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen eine Stellung erlangt hat, die ihn wirtschaftlich einem Grundeigentümer gleichkommen lässt und ob in einem solchen Fall ein Dauernutzungsrecht bewertungsrechtlich wie Grundeigentum zu bewerten sein kann (Az. II R 36/22).