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Honorar Steuerberater in Berlin – Transparent und fair

Unser Honorar auf einen Blick

  • Gebühren nach StBVV
  • Individuelle Honorarschätzung im Voraus
  • Planungssicherheit durch transparente Abrechnung
  • Keine versteckten Kosten

Transparenz bei unseren Gebühren

Wir legen großen Wert auf Transparenz – insbesondere bei unseren Honoraren. Mit unseren Honorarschätzungen wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Steuerberaterkosten auf Sie zukommen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die einen angemessenen Rahmen für beide Seiten definiert.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Klare Orientierung durch transparente Honorare
  • Individuelle Honorarschätzungen vor Beauftragung
  • Abrechnung nach tatsächlich erbrachter Leistung

Steuerberater-Gebühren nach der StBVV

Die Abrechnung unserer Gebühren erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der sogenannte Gegenstandswert, z. B. Jahresumsatz oder Gewinn, aus dem sich das Honorar gemäß der StBVV-Tabelle ergibt.

Wir orientieren uns bei der Festlegung der Zehntelsätze strikt an den Vorgaben der StBVV. Für wesentliche Leistungen haben wir diese zur Orientierung zusammengefasst.

Gern erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot, das Ihre tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt. So wissen Sie vorab, mit welchen Gebühren Sie rechnen können.

 

Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung & Beratung

Finanzbuchführung

Die Abrechnung unserer Finanzbuchhaltung durch Ihren Steuerberater erfolgt nach § 33 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes, z. B. Jahresumsatz oder höherem Aufwand.

In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 9/10. Für monatliche Buchhaltungen beträgt die Mindestgebühr 150 Euro, für Quartalsbuchhaltungen 400 Euro.

Kostenrechnung

Für die Erfassung von Kostenstellen und zusätzliche Auswertungen erhöhen wir das Buchhaltungs-Honorar in der Regel um 2/10.

Ersteinrichtung und Sonderleistungen für individuelle Auswertungen werden nach Zeitgebühr abgerechnet.

Lohnbuchführung

Die Gebühren für die Lohnbuchhaltung richten sich nach § 34 StBVV.

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen berechnen wir mit 19 bis 25 Euro pro Mitarbeitendem.

Sonderleistungen, wie Anträge, werden nach Pauschale oder Zeitgebühr (§ 34 Abs. 5 StBVV) abgerechnet.

Beratung

Für steuerliche Beratung gelten unsere Zeitgebühren:

Steuerberater: 150 Euro / Stunde
Fachpersonal: 100 Euro / Stunde

Bei klar abgrenzbaren Projekten ist auch ein Fixhonorar möglich. Voraussetzung: der Aufwand ist vorher gut abschätzbar.

Jahresabschluss & Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Die Gebühren für die Gewinnermittlung nach § 25 StBVV hängen vom Gegenstandswert ab.

Üblicherweise beträgt die Gebühr 20/10, mindestens 500 Euro.

Erstellung eines Jahresabschlusses

Die Vergütung für die Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) erfolgt nach § 35 StBVV.

In der Regel berechnen wir 29/10, mindestens 700 Euro.

Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss

Die Erstellung eines Anhangs wird analog zum Jahresabschluss nach § 35 StBVV berechnet, meist 7/10, mindestens 300 Euro.

E-Bilanz und Offenlegung eines Jahresabschlusses

Die elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Finanzverwaltung berechnen wir pauschal mit 150 Euro.

Kapitalgesellschaften sind zusätzlich verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Auch hier berechnen wir für die Aufbereitung und Datenübermittlung ein Pauschalhonorar von 150 Euro.

Steuererklärungen

Umsatzsteuererklärung

Die Berechnung der Gebühren für die Umsatzsteuererklärung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes.

Gebühr: 4/10, mindestens 100 Euro.

Gewerbesteuererklärung

Die Abrechnung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes.

Gebühr: 3/10, mindestens 100 Euro.

Körperschaftsteuererklärung

Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes.

Gebühr: 4/10, mindestens 150 Euro.

Einkommenssteuererklärung

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt nach §§ 24 & 27 StBVV. Aufgrund der Vielfalt der Einkünfte erfolgt die Ermittlung individuell. Mindesthonorar: 400 Euro bei Einzelveranlagung, 500 Euro bei Zusammenveranlagung.

 

* Alle hier genannten Gebühren sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich Auslagen nach § 16 StBVV in Höhe von 20 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages (höchstens jedoch in Höhe von 20 Euro) und zuzüglich aktuell gültiger Umsatzsteuer.

Erstberatung

  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • In der Regel kostenlos, sofern keine Beratung erfolgt
  • Möglichkeit, Kanzlei und Mandant kennenzulernen, ohne Risiko

Unser Honorarversprechen

  • Kostentransparenz: Vor Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Schätzung
  • Abrechnung nach Leistung: Zahlung erfolgt nach tatsächlicher Leistungserbringung
  • Effiziente Bearbeitung: Nur tatsächlich erbrachte Leistungen werden berechnet
  • Fairness: Aufwand steht im angemessenen Verhältnis zu Ihrem Erfolg

Beispiele für Honorarschätzungen

Ich bin ...

... eine GmbH (300.000 Euro Umsatz & 100.000 Euro Gewinn p.a.)

Monatliches Honorar

Buchführung323,10 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*343,10 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss1.589,20 €
Anhang zum Jahresabschluss (entfällt vrsl.)--,-- €
Körperschaftsteuer-Erklärung675,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt1F)51,40 €
Gewerbesteuer-Erklärung506,70 €
Umsatzsteuer-Erklärung378,40 €
E-Bilanz150,00 €
Offenlegung Jahresabschluss150,00 €
jährlich (netto)*3.501,30 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

... eine GmbH (1.000.000 Euro Umsatz & 200.000 Euro Gewinn p.a.)

Monatliches Honorar

Buchführung697,60 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*717,60 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss2.807,20 €
Anhang zum Jahresabschluss677,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung905,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt1F)51,40 €
Gewerbesteuer-Erklärung679,20 €
Umsatzsteuer-Erklärung675,60 €
E-Bilanz150,00 €
Offenlegung Jahresabschluss150,00 €
jährlich (netto)*6.096,60 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

... eine GmbH (3.000.000 Euro Umsatz & 500.000 Euro Gewinn p.a.)

Monatliches Honorar

Buchführung1.618,40 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich netto1.638,40 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss4.471,80 €
Anhang zum Jahresabschluss1.079,40 €
Körperschaftsteuer-Erklärung1.293,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt1F)51,40 €
Gewerbesteuer-Erklärung970,20 €
Umsatzsteuer-Erklärung1.143,60 €
E-Bilanz150,00 €
Offenlegung Jahresabschluss150,00 €
jährlich (netto)*9.310,00 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

... Freiberufler*in (150.000 Euro Umsatz & 100.000 Euro Gewinn p.a.)

Monatliches Honorar

Buchführung207,00 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*227,00 €

Jährliches Honorar

Einnahmen-Überschuss-Rechnung942,00 €
Umsatzsteuer-Erklärung282,00 €
Einkommensteuer-Erklärung (Mantelbogen)337,80 €
jährlich (netto)*1.561,80 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

... Freiberufler*in (300.000 Euro Umsatz & 200.000 Euro Gewinn p.a.)

Monatliches Honorar

Buchführung323,10 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*343,10 €

Jährliches Honorar

Einnahmen-Überschuss-Rechnung1.282,00 €
Umsatzsteuer-Erklärung378,40 €
Einkommensteuer-Erklärung (Mantelbogen)452,80 €
jährlich (netto)*2.113,20 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

... Gewerbetreibende*r (150.000 Euro Umsatz & 100.000 Euro Gewinn p.a.)

Monatliches Honorar

Buchführung207,00 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*227,00 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss1.070,10 €
Umsatzsteuer-Erklärung282,00 €
Gewerbesteuer-Erklärung506,70 €
Einkommensteuer-Erklärung (Mantelbogen)337,80 €
jährlich (netto)*2.196,60 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

... Gewerbetreibende*r (500.000 Euro Umsatz & 150.000 Euro Gewinn p.a.)

Monatliches Honorar

Buchführung460,80 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*480,80 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss2.018,40 €
Umsatzsteuer-Erklärung521,60 €
Gewerbesteuer-Erklärung592,80 €
Einkommensteuer-Erklärung395,20 €
jährlich (netto)*3.528,00 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Die Zahlen dienen als Orientierung. Ihr individuelles Honorar hängt vom Aufwand und den spezifischen Leistungen ab. Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Angebot. Kontaktieren Sie uns, damit wir die Einzelheiten gemeinsam besprechen können.

Sie haben Fragen zu unserem Honorar?

Sprechen Sie uns an! Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer Zahlen.

Unsere Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

030 29 777 25 70 kontakt@TAXURA.de

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen:

Sie haben Fragen zum Honorar?

Wie berechnet sich das Honorar eines Steuerberaters?

Das Honorar eines Steuerberaters wird gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Grundlage für die Berechnung sind der sogenannte Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz oder Gewinn) sowie der entsprechende Zehntelsatz. Weitere Details zu den Berechnungen und Mindestgebühren finden Sie in unseren Honorarbeschreibungen.

Welche Steuerberater-Dienstleistungen sind in den Honoraren enthalten?

Unsere Honorare decken alle wesentlichen Steuerberatungsleistungen ab, wie die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Für Sonderleistungen, wie etwa individuelle Beratung oder spezielle Auswertungen, gelten Zusatzgebühren, die wir vorab transparent kommunizieren.

Gibt es eine Möglichkeit, das Honorar vorher abzuschätzen?

Ja, vor der Beauftragung stellen wir Ihnen eine individuelle Honorarschätzung zur Verfügung. Auf Basis Ihrer Angaben (z. B. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeitenden) können wir den voraussichtlichen Aufwand und die Kosten für die jeweiligen Leistungen berechnen.

Fallen zusätzliche Kosten neben den Honoraren an?

Ja, es können Zusatzkosten für Auslagen wie Post- und Telekommunikationskosten sowie Gebühren für die Nutzung von DATEV Unternehmen Online anfallen. Diese Kosten werden in der Regel transparent auf der Rechnung ausgewiesen.

Was passiert, wenn ich mich gegen einen Steuerberater entscheide?

Wenn Sie sich gegen die Beauftragung von uns als Steuerberater entscheiden, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Das Erstgespräch ist in der Regel kostenlos, solange keine spezifische Beratungsleistung erbracht wird.

Was kostet eine Steuererklärung bei Ihnen?

Die Kosten für Steuererklärungen hängen von der Art der Erklärung und dem Gegenstandswert ab. Für eine Einkommensteuererklärung erheben wir beispielsweise ein Mindesthonorar von 400 Euro für Einzelveranlagung und 500 Euro für Zusammenveranlagung. Genauere Berechnungen finden Sie auf der Honorarseite.

Wie oft wird die Buchhaltung und Lohnbuchführung berechnet?

Die Buchhaltung wird monatlich oder quartalsweise berechnet, je nach Umfang und Häufigkeit der Dienstleistungen. Für Lohnbuchhaltungen fallen monatliche Gebühren pro Mitarbeitenden an, die je nach Umfang der Leistung variieren.

Sind die angegebenen Preise für alle Unternehmen gleich?

Die Honorare sind in erster Linie an den Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz, Gewinn) gekoppelt und können je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Leistungen variieren. Wir erstellen für jedes Unternehmen eine individuelle Schätzung.