Was kostet ein Steuerberater für Ihre GmbH oder Ihr Unternehmen?

Die Frage nach den Kosten eines Steuerberaters gehört zu den häufigsten Themen bei einem Kanzleiwechsel oder bei der Suche nach einem neuen Steuerberater für GmbHs, Unternehmen und Freiberufler:innen.

Die Honorare eines Steuerberaters hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere Umsatz, Gewinn, Anzahl der Buchungen, Anzahl der Mitarbeitenden sowie der tatsächliche Betreuungsumfang.

Als Steuerkanzlei für Unternehmen in Berlin rechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Damit profitieren Sie von einem transparenten und nachvollziehbaren Gebührenrahmen.

Auf dieser Seite finden Sie typische Honorarbeispiele für GmbHs, Freiberufler:innen und Unternehmen sowie Informationen darüber, wie sich die Kosten eines Steuerberaters zusammensetzen.

Unser Honorar auf einen Blick

  • Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
  • Individuelle Honorarschätzung vor Beauftragung
  • Planungssicherheit durch transparente Abrechnung
  • Monatliche Abschlagszahlungen möglich
  • Keine versteckten Kosten

Transparenz bei unseren Honoraren

Wir schaffen klare Orientierung – besonders bei unseren Honoraren. Mit einer individuellen Honorarschätzung wissen Sie bereits vor Beauftragung, welche Kosten zu erwarten sind.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten eines Steuerberaters?

Die Kosten eines Steuerberaters hängen nicht allein vom Umsatz eines Unternehmens ab. Maßgeblich sind unter anderem:

  • Unternehmensform (GmbH, UG, Freiberufler:in)
  • Jahresumsatz
  • Jahresgewinn
  • Anzahl der Belege
  • Anzahl der Mitarbeitenden
  • Umfang der laufenden Beratung
  • Komplexität steuerlicher Sachverhalte

Unternehmen mit digitalen Prozessen und gut vorbereiteten Unterlagen profitieren häufig von effizienteren Abläufen und dadurch von einem geringeren Betreuungsaufwand.

Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die für beide Seiten einen verbindlichen und fairen Gebührenrahmen vorgibt. Weitere Details zu den Grundlagen unserer Zusammenarbeit finden Sie auch auf unserer Konzept-Seite.

Ihre Vorteile:

  • transparente und nachvollziehbare Honorare
  • individuelle Kostenschätzung vor Mandatsbeginn
  • Abrechnung anhand tatsächlicher Leistungen

Steuerberater-Gebühren nach StBVV

Die StBVV schafft einen rechtlich geregelten Rahmen für die Vergütung steuerlicher Leistungen. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die konkrete Gebühr unter anderem nach Gegenstandswert, Umfang der Tätigkeit und tatsächlichem Aufwand. Dadurch entsteht eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater.

Wir legen die Zehntelsätze nach den Vorgaben der StBVV fest und orientieren uns dabei am realen Aufwand. Gern erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, passend zu Ihrer Unternehmenssituation. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf unserer Leistungs-Seite.

 

Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung & Beratung

Finanzbuchhaltung

Die Abrechnung unserer Finanzbuchhaltung durch Ihren Steuerberater erfolgt nach § 33 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes, z. B. Jahresumsatz oder höherem Aufwand.

Die laufende Finanzbuchhaltung erfolgt grundsätzlich als fortlaufende Betreuung. In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 9/10. Die Mindestgebühr beträgt 200 Euro pro Monat.

Mehr über unsere Finanzbuchhaltung für Unternehmen erfahren.

Kostenrechnung

Für die Erfassung von Kostenstellen und zusätzliche Auswertungen erhöhen wir das Buchhaltungs-Honorar in der Regel um 2/10.

Ersteinrichtung und Sonderleistungen für individuelle Auswertungen werden nach Zeitgebühr abgerechnet.

Lohnbuchhaltung

Die Gebühren für die Lohnbuchhaltung richten sich nach § 34 StBVV.

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen berechnen wir mit 19 bis 25 Euro pro Mitarbeitenden.

Sonderleistungen, wie Anträge, werden nach Pauschale oder Zeitgebühr (§ 34 Abs. 5 StBVV) abgerechnet.

Mehr über unsere Lohnbuchhaltung für Unternehmen erfahren.

Steuerliche Beratung

Für steuerliche Beratungen gelten unsere Zeitgebühren:

Steuerberater: 150 Euro / Stunde
Fachpersonal: 100 Euro / Stunde

Bei klar abgrenzbaren Projekten ist auch ein Fixhonorar möglich. Voraussetzung: der Aufwand ist vorher gut abschätzbar.

Jahresabschluss & Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Gebühren für die Gewinnermittlung nach § 25 StBVV hängen vom Gegenstandswert ab.

Üblicherweise beträgt die Gebühr 20/10, mindestens 500 Euro.

Mehr über die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen erfahren.

Erstellung eines Jahresabschlusses

Die Vergütung für die Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) erfolgt nach § 35 StBVV.

In der Regel berechnen wir 29/10, mindestens 700 Euro.

Mehr über die Erstellung von Jahresabschlüssen erfahren.

Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss

Die Erstellung eines Anhangs wird analog zum Jahresabschluss nach § 35 StBVV berechnet, meist 7/10, mindestens 300 Euro.

E-Bilanz und Offenlegung eines Jahresabschlusses

Die elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Finanzverwaltung berechnen wir pauschal mit 150 Euro.

Kapitalgesellschaften sind zusätzlich verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Auch hier berechnen wir für die Aufbereitung und Datenübermittlung ein Pauschalhonorar von 150 Euro.

Steuererklärungen

Umsatzsteuererklärung

Die Berechnung der Gebühren für die Umsatzsteuererklärung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes.

Gebühr: 4/10, mindestens 100 Euro.

Gewerbesteuererklärung

Die Abrechnung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes.

Gebühr: 3/10, mindestens 100 Euro.

Körperschaftsteuererklärung

Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes.

Gebühr: 4/10, mindestens 150 Euro.

Einkommensteuererklärung

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt nach §§ 24 & 27 StBVV. Aufgrund der Vielfalt der Einkünfte erfolgt die Ermittlung individuell. Mindesthonorar: 400 Euro bei Einzelveranlagung, 500 Euro bei Zusammenveranlagung.

 

* Alle hier genannten Gebühren sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich Auslagen nach § 16 StBVV in Höhe von 20 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages (höchstens jedoch in Höhe von 20 Euro) und zuzüglich aktuell gültiger Umsatzsteuer.

Erster Kontakt & Honorareinschätzung

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir Ihre Angaben intern und erstellen – sofern sinnvoll – eine erste Honorareinschätzung. Ob und in welcher Form ein Gespräch erfolgt, hängt vom Anliegen und vom gewünschten Leistungsumfang ab.

Ein erster Austausch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung des weiteren Vorgehens.

Informationen zum Wechsel des Steuerberaters finden Sie hier. Wenn Sie bereits konkrete Zahlen zu Umsatz, Unternehmensform und Leistungsumfang bereitstellen können, erstellen wir gern eine erste Honorareinschätzung.

Unser Honorarversprechen

  • Kostentransparenz: realistische Einschätzung vor Mandatsbeginn
  • Abrechnung nach Leistung: abgerechnet wird nur das, was tatsächlich anfällt
  • Effiziente Bearbeitung: keine unnötigen Schritte
  • Fairness: Aufwand und Honorar stehen in einem angemessenen Verhältnis

Beispiele für Honorarschätzungen

Warum wir konkrete Honorarbeispiele veröffentlichen

Viele Kanzleien nennen keine Preise oder nur sehr allgemeine Angaben. Wir möchten Ihnen bereits vor einer Kontaktaufnahme eine realistische Orientierung geben. Die hier dargestellten Honorarbeispiele basieren auf typischen Unternehmensgrößen und sollen Ihnen helfen, die voraussichtlichen Kosten besser einzuschätzen.

 

Ich bin ...

Monatliches Honorar

Buchführung323,10 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*343,10 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss1.589,20 €
Anhang zum Jahresabschluss (entfällt vrsl.)--,-- €
Körperschaftsteuer-Erklärung675,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt1F)51,40 €
Gewerbesteuer-Erklärung506,70 €
Umsatzsteuer-Erklärung378,40 €
E-Bilanz150,00 €
Offenlegung Jahresabschluss150,00 €
jährlich (netto)*3.501,30 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Monatliches Honorar

Buchführung697,60 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*717,60 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss2.807,20 €
Anhang zum Jahresabschluss677,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung905,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt1F)51,40 €
Gewerbesteuer-Erklärung679,20 €
Umsatzsteuer-Erklärung675,60 €
E-Bilanz150,00 €
Offenlegung Jahresabschluss150,00 €
jährlich (netto)*6.096,60 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Monatliches Honorar

Buchführung1.618,40 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich netto1.638,40 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss4.471,80 €
Anhang zum Jahresabschluss1.079,40 €
Körperschaftsteuer-Erklärung1.293,60 €
Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt1F)51,40 €
Gewerbesteuer-Erklärung970,20 €
Umsatzsteuer-Erklärung1.143,60 €
E-Bilanz150,00 €
Offenlegung Jahresabschluss150,00 €
jährlich (netto)*9.310,00 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Monatliches Honorar

Buchführung207,00 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*227,00 €

Jährliches Honorar

Einnahmen-Überschuss-Rechnung942,00 €
Umsatzsteuer-Erklärung282,00 €
Einkommensteuer-Erklärung (Mantelbogen)337,80 €
jährlich (netto)*1.561,80 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Monatliches Honorar

Buchführung323,10 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*343,10 €

Jährliches Honorar

Einnahmen-Überschuss-Rechnung1.282,00 €
Umsatzsteuer-Erklärung378,40 €
Einkommensteuer-Erklärung (Mantelbogen)452,80 €
jährlich (netto)*2.113,20 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Monatliches Honorar

Buchführung207,00 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*227,00 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss1.070,10 €
Umsatzsteuer-Erklärung282,00 €
Gewerbesteuer-Erklärung506,70 €
Einkommensteuer-Erklärung (Mantelbogen)337,80 €
jährlich (netto)*2.196,60 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Monatliches Honorar

Buchführung460,80 €
Bürokostenpauschale § 16 StBVV20,00 €
monatlich (netto)*480,80 €

Jährliches Honorar

Jahresabschluss2.018,40 €
Umsatzsteuer-Erklärung521,60 €
Gewerbesteuer-Erklärung592,80 €
Einkommensteuer-Erklärung395,20 €
jährlich (netto)*3.528,00 €

* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.

Die genannten Honorare dienen als Orientierung. Ihr individuelles Honorar hängt vom Aufwand und den spezifischen Leistungen ab. Gern erstellen wir für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Angebot. Kontaktieren Sie uns, damit wir die Einzelheiten gemeinsam besprechen können.

Sie möchten wissen, für welche Unternehmen wir tätig sind? Mehr Informationen zu unseren Zielgruppen und Branchen finden Sie hier.

Sie haben Fragen zu unserem Honorar?

Sie möchten wissen, welche Kosten für die Betreuung Ihrer GmbH oder Ihres Unternehmens entstehen?

Nach Prüfung Ihrer Angaben erstellen wir eine individuelle Honorareinschätzung und zeigen Ihnen transparent, welche Leistungen für Ihre Situation sinnvoll sind.

030 29 777 25 70 kontakt@TAXURA.de

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen:

Häufige Fragen zu Steuerberater-Kosten und Honoraren

Was kostet ein Steuerberater für eine GmbH?

Die Kosten eines Steuerberaters für eine GmbH hängen insbesondere von Umsatz, Gewinn, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Anzahl der Mitarbeitenden sowie dem gewünschten Leistungsumfang ab. Typische Leistungen umfassen die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss, steuerliche Beratung und die Erstellung von Steuererklärungen. Die konkrete Vergütung richtet sich nach den Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Praxisbeispiele für unterschiedliche Unternehmensgrößen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Was kostet die laufende Buchhaltung für eine GmbH?

Die Kosten der laufenden Finanzbuchhaltung hängen insbesondere vom Jahresumsatz, der Anzahl der Geschäftsvorfälle, der Qualität der Belegorganisation sowie dem gewünschten Leistungsumfang ab. Unternehmen mit digitalen Prozessen profitieren häufig von effizienteren Abläufen und geringerem Bearbeitungsaufwand. Die konkrete Vergütung richtet sich nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und den individuellen Anforderungen des Unternehmens.

Was kostet die Lohnbuchhaltung beim Steuerberater?

Die Kosten für die Lohnbuchhaltung hängen insbesondere von der Anzahl der Mitarbeitenden, dem Umfang der Leistungen sowie Besonderheiten wie Minijobs, Geschäftsführer-Gehältern oder variablen Vergütungen ab. Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden benötigen in der Regel einen geringeren Betreuungsaufwand als Unternehmen mit komplexeren Vergütungsstrukturen. Die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung berechnen wir in der Regel mit 19 bis 25 Euro pro Mitarbeitenden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Lohnbuchhaltung.

Wie berechnet sich das Honorar eines Steuerberaters?

Das Honorar eines Steuerberaters wird gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Grundlage für die Berechnung sind der sogenannte Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz oder Gewinn) sowie der entsprechende Zehntelsatz. Weitere Details zu den Berechnungen und Mindestgebühren finden Sie in unseren Honorarbeschreibungen.

Gibt es eine Möglichkeit, das Honorar vorher abzuschätzen?

Ja. Vor einer Zusammenarbeit erstellen wir auf Grundlage Ihrer Angaben eine individuelle Honorareinschätzung. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Unternehmensgröße, Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden und den gewünschten Leistungsumfang. So erhalten Sie bereits vor Mandatsbeginn eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Warum unterscheiden sich die Honorare verschiedener Steuerberater?

Obwohl die StBVV einen gesetzlichen Gebührenrahmen vorgibt, bestehen innerhalb dieses Rahmens Spielräume. Zudem unterscheiden sich Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Beratungsqualität, Spezialisierung und Digitalisierungsgrad der jeweiligen Kanzlei.

Sind die angegebenen Preise für alle Unternehmen gleich?

Die Honorare sind in erster Linie an den Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz, Gewinn) gekoppelt und können je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Leistungen variieren. Wir erstellen für jedes Unternehmen eine individuelle Schätzung.

Welche Steuerberater-Dienstleistungen sind in den Honoraren enthalten?

Unsere Honorare decken alle wesentlichen Steuerberatungsleistungen ab, wie die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Für Sonderleistungen, wie etwa individuelle Beratung oder spezielle Auswertungen, gelten Zusatzgebühren, die wir vorab transparent kommunizieren.

Fallen zusätzliche Kosten neben den Honoraren an?

Ja, es können Zusatzkosten für Auslagen wie Post- und Telekommunikationskosten sowie Gebühren für die Nutzung von DATEV Unternehmen Online anfallen. Diese Kosten werden in der Regel transparent auf der Rechnung ausgewiesen.

Kann ich die Kosten für einen Steuerberater steuerlich absetzen?

Ja. Steuerberatungskosten, die betrieblich veranlasst sind, können grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Hierzu gehören beispielsweise Aufwendungen für Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen oder steuerliche Beratung. Die steuerliche Behandlung richtet sich stets nach dem konkreten Sachverhalt.

Was kostet ein Steuerberater in Berlin?

Die Kosten eines Steuerberaters in Berlin hängen von den gleichen Faktoren ab wie an anderen Standorten. Maßgeblich sind insbesondere Umsatz, Gewinn, Anzahl der Geschäftsvorfälle und der gewünschte Leistungsumfang. Die Vergütung richtet sich in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand.

Was kostet eine Steuererklärung bei Ihnen?

Die Kosten für Steuererklärungen hängen von der Art der Erklärung und dem Gegenstandswert ab. Für eine Einkommensteuererklärung erheben wir beispielsweise ein Mindesthonorar von 400 Euro für Einzelveranlagung und 500 Euro für Zusammenveranlagung.

Die konkreten Gebühren richten sich nach der Art der Steuererklärung und dem Gegenstandswert. Beispiele für typische Honorare finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Wie oft wird die Buchhaltung und Lohnbuchhaltung berechnet?

Die Buchhaltung wird monatlich oder quartalsweise berechnet, je nach Umfang und Häufigkeit der Dienstleistungen. Für Lohnbuchhaltungen fallen monatliche Gebühren pro Mitarbeitenden an, die je nach Umfang der Leistung variieren.

Was passiert, wenn ich mich gegen eine Beauftragung entscheide?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir intern, ob und wie wir Sie unterstützen können. In diesem Rahmen klären wir auch transparent, ob und in welchem Umfang ein Gespräch sinnvoll ist und wie dieses ggf. vergütet wird.