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Modernisierung der Außenprüfung

Massive Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Beschleunigung der Betriebsprüfung liegt vor. Die Pläne sehen massive Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor. Einzig positiv könnte die Einführung von sogenannten Teilabschlussbescheiden sein.

Insgesamt sollen Steuerpflichtige künftig stärker in die Pflicht genommen und die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgen deutlich ausgeweitet werden. Weitere Neuerungen sind beispielsweise, dass die Ablaufhemmung künftig 5 Jahre nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ablaufen soll und die Möglichkeit von Online-Abschlussbesprechungen.

Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Dieses neue Druckmittel soll Steuerpflichtige dazu bringen, ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen der Außenprüfung nachzukommen. Steuerpflichtige sollen ohne Begründung zu dieser besonderen Form der Mitwirkung verpflichtet werden können. Ob dies rechtlich haltbar ist, bleibt abzuwarten.

Wird dem Mitwirkungsverlangen nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Monatsfrist nachgekommen, drohen empfindliche Strafen wie automatische Verzögerungsgelder, gegebenenfalls weitere Straf-Zuschläge sowie eine verlängerte Ablaufhemmung.

Teilabschlussbescheide

Einzig positiv scheint die Möglichkeit, dass Steuerpflichtige künftig den Erlass von Teilabschlussbescheiden für im Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen beantragen können. Jedoch muss auch hier abgewartet werden, welche konkreten Sachverhalte hier erfasst werden könnten.

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