Monatsinformation März 2025

In der aktuellen Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
  • 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
  • Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
  • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnliche Belastungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
  • Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
  • Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
  • Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
  • Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
  • Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
  • Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
  • Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt
  • Termine im März 2025/April 2025

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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Bei Fragen unterstützen wir Sie gern.

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