Unsere Leistungen im Bereich Steuererklärungen
Wir erstellen für Ihr Unternehmen unter anderem:
- Körperschaftsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuer‑Jahreserklärungen
- Feststellungserklärungen
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
- Einkommensteuererklärungen für Unternehmer:innen und Gesellschafter:innen
- Anträge und Bescheinigungen (z. B. Anpassung von Vorauszahlungen, Freistellungsbescheinigungen)
Alle Steuererklärungen werden digital erstellt und fristgerecht an die Finanzverwaltung übermittelt.
Vorausschauende Steuerplanung
Die steuerliche Wirkung von Entscheidungen zeigt sich häufig erst mit zeitlicher Verzögerung. Deshalb betrachten wir Steuererklärungen nicht isoliert, sondern als Teil einer laufenden steuerlichen Planung.
Wir unterstützen Sie bei Bedarf unter anderem durch:
- unterjährige Steuerschätzungen
- Planungs‑ und Vergleichsrechnungen
- Vorauszahlungs‑ und Liquiditätsbetrachtungen
- Besprechung steuerlicher Auswirkungen geplanter Maßnahmen
So lassen sich steuerliche Belastungen frühzeitig erkennen und steuern.
Ganzheitliche Betrachtung von Unternehmen und Privatbereich
Bei Unternehmer:innen stehen geschäftliche und private Steuerfragen häufig in engem Zusammenhang. Deshalb betrachten wir steuerliche Themen ganzheitlich.
Dabei berücksichtigen wir unter anderem:
- die Struktur und Entwicklung Ihres Unternehmens
- persönliche Einkommens‑ und Vermögensverhältnisse
- Auswirkungen von Ausschüttungen, Investitionen oder Umstrukturierungen
- Steuerwirkungen über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg
Ziel ist eine nachvollziehbare und sachgerechte Gesamtbetrachtung.
Lösungen für die digitale Zusammenarbeit
Sie haben Fragen zu den Steuererklärungen?
Müssen Selbstständige eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Für Selbstständige besteht grundsätzlich eine Abgabepflicht, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.
Welche Steuererklärungen sind für Unternehmen erforderlich?
Die erforderlichen Steuererklärungen hängen von der Rechtsform und der Art der Einkünfte ab.
Ist ein nachträgliches Einreichen möglich?
Versäumte Steuererklärungen sollten unverzüglich nachgereicht werden, um Verspätungszuschläge oder Schätzungen zu vermeiden.
Lohnt sich eine steuerliche Begleitung für Gründer:innen?
Eine frühzeitige steuerliche Begleitung kann helfen, Strukturen sachgerecht aufzusetzen und spätere Korrekturen zu vermeiden.