Unsere Leistungen in der Finanzbuchführung
Wir übernehmen für Sie unter anderem:
- Prüfung und Erfassung sämtlicher Belege
- Verarbeitung Ihrer Unterlagen in den DATEV‑Systemen
- Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle
- Pflege des Anlagenverzeichnisses
- Verwaltung offener Posten (Debitoren und Kreditoren)
- Plausibilitäts‑ und Vollständigkeitsprüfungen
- fristgerechte Übermittlung der relevanten Meldungen
Die Auswertungen (z. B. BWA, Summen‑ und Saldenlisten) stellen wir Ihnen digital und übersichtlich zur Verfügung. Ergänzend können individuelle Auswertungen vereinbart werden.
Individuelle Auswertungen und Controlling
Über die gesetzliche Buchführung hinaus unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen, zum Beispiel:
- individuelle Kennzahlen (KPIs)
- Liquiditätsübersichten
- Branchenvergleiche
- regelmäßige Reports für Gesellschafter:innen oder Kreditinstitute
So erhalten Sie Zahlen, die nicht nur dokumentieren, sondern die Steuerung Ihres Unternehmens unterstützen.
Lösungen für die digitale Zusammenarbeit
Sie haben Fragen zur Finanzbuchhaltung?
Was ist eine Finanzbuchhaltung?
Die Finanzbuchführung erfasst laufend alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie bildet die Grundlage für steuerliche Erklärungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Wer ist zur Finanzbuchführung verpflichtet?
Unternehmen und Selbstständige sind verpflichtet, Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und Belege aufzubewahren. Umfang und Form richten sich nach Rechtsform, Umsatz und Gewinn.
Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Finanzbuchhaltung?
Die Buchhaltung ist der Oberbegriff. Die Finanzbuchführung bildet dabei den Kernbereich, ergänzt z. B. durch Lohnbuchhaltung oder Anlagenbuchführung.
Warum ist eine ordnungsgemäße Finanzbuchführung wichtig?
Sie dient sowohl der Erfüllung gesetzlicher Pflichten als auch der unternehmerischen Steuerung, etwa zur Liquiditätsplanung oder Ergebnisanalyse.