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Lohnbuchhaltung

Sicher, digital und fehlerfrei – damit Sie keine Risiken eingehen

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist einer der sensibelsten Bereiche jedes Unternehmens. Fehler sind teuer, riskant und belasten das Verhältnis zu Mitarbeitenden.

Wir übernehmen Ihre monatliche Lohnabrechnung zuverlässig, fristgerecht und vollständig digital, damit Sie jederzeit rechtssicher aufgestellt sind und sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Dabei richten wir die Prozesse so ein, dass sie optimal zu Ihrem Unternehmen passen.

 

Digitale Lohnabrechnung – einfach für Sie, komfortabel für Ihre Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden erhalten ihre Unterlagen über DATEV Arbeitnehmer Online:

  • kein Verteilen oder Versand von Abrechnungen
  • keine Nachfragen nach Kopien
  • vollständiger Zugang zu allen Dokumenten
  • DSGVO-konform und sicher

Für Sie bedeutet das: Minimaler Aufwand und maximaler Komfort.

Nutzen Sie zusätzlich DATEV Unternehmen Online, stellen wir Ihnen auf Wunsch Überweisungsvorlagen bereit: Sie müssen Löhne nur noch freigeben.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

Wir übernehmen für Sie:

  • Erstellung aller Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • fristgerechte Meldungen an Finanzamt & Sozialversicherungen
  • Erstattungsanträge (z. B. U1/U2)
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende
  • Übertragung der Lohnbuchungen in Ihre Finanzbuchhaltung
  • laufende Abstimmung & Fehlerkontrolle
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und SV-Prüfungen
  • Informationen zu gesetzlichen Änderungen

Sie erhalten alle Auswertungen (Lohnjournal etc.) digital, übersichtlich und zuverlässig.

Ihre Vorteile auf einen Blick

✔ Höchste Sicherheit

Fehler in der Lohnabrechnung können teuer werden. Wir sorgen für korrekte und rechtssichere Abrechnungen.

✔ Fristen & Meldungen immer im Blick

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir melden alles pünktlich und erinnern Sie rechtzeitig an Zuarbeiten.

✔ Komplett digitale Prozesse

Keine Ordner, keine Papierabrechnungen, keine Nachfragen.

✔ Entlastung & klare Abläufe

Wir übernehmen so viel wie möglich – Sie geben nur noch frei.

✔ Beratung bei Vergütungsmodellen

Wir unterstützen Sie bei:

  • steueroptimierten Gehaltsbestandteilen
  • Boni & Zuschlägen
  • Arbeitgeberleistungen

✔ Qualitätsgesichert & zertifiziert

Unsere Prozesse sind ISO 9001 zertifiziert – für maximale Sicherheit.

Flexible Zusammenarbeit – Sie entscheiden die Tiefe

Natürlich können Sie Teile der Lohnbuchhaltung auch selbst vorbereiten.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Vorerfassung in DATEV Unternehmen Online
  • Einrichtung der Schnittstellen
  • Optimierung Ihrer internen Prozesse
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden

So entsteht ein effizienter Ablauf, der zu Ihrer Unternehmensgröße und Struktur passt.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

030 29 777 25 70 kontakt@TAXURA.de

Sie haben Fragen zur Lohnbuchhaltung?

Welche Aufgaben bzw. Arbeiten umfasst die Lohnbuchhaltung?

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung wird für alle Angestellten ein Lohnkonto angelegt und geführt. Es werden wichtige Daten wie die Lohnsteuerklasse und Angaben zur Sozialversicherung vermerkt und die Gewährung von Sachbezügen und monetäre Zuschläge (wie z.B. für Nachtarbeit) dokumentiert. Weitere Aufgaben sind die Meldungen an die Sozialversicherungen, das zuständige Finanzamt und die Krankenkassen. Vereinfacht gesagt: Alles, was im Zusammenhang mit dem Gehalt der eigenen Angestellten anfällt, obliegt der Lohnbuchhaltung.

Welche Verordnungen sind dabei relevant?

§ 41 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) legen fest, welche Daten in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung gespeichert werden. Ebenfalls bedeutend sind die Gewerbeordnung (GewO), die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) und die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV). Diese präzisieren die Inhalte der Gehaltsabrechnungen und geben Auskunft über die Intervalle, in denen gewerbliche Arbeitgeber diese erstellen müssen.

Ist man als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen?

Gewerbliche Arbeitgeber (einschließlich des Staates) sind dazu verpflichtet, eine "nachvollziehbare Lohn- oder Gehaltsabrechnung" zu erstellen und an die eigenen Mitarbeiter auszuhändigen. Dies ist rechtlich vorgeschrieben. Gewöhnlich erfolgt die Ausgabe monatlich, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist. Ändert sich von einem Monat zum nächsten nichts, müsste keine neue Ausgabe erfolgen, sondern erst wieder bei einer Änderung. Aufgrund der zentralen Rolle der Abrechnungen als Nachweisdokumente, machen die meisten Arbeitgeber von dieser Option aber keinen Gebrauch.

Was sind Sachbezüge, die der Steuerpflicht unterliegen?

Sachbezüge sind nicht monetäre Leistungen, die Angestellte für ihre Tätigkeit erhalten. Diese müssen bewertet werden. Hierfür kann die Buchhaltung eine Einzelbewertung vornehmen, sich nach der SvEV richten oder die verbreitete Durchschnittsbewertung nutzen. Bestimmte Sachbezüge können bis zu festgelegten Grenzen sogar steuerfrei sein. Im Normalfall sind Sachbezüge jedoch ebenso steuerpflichtig wie Barlohn.

Wie funktioniert die Entgeltabrechnung in der Buchhaltung, wenn Arbeitnehmer Sachbezüge erhalten?

Sachbezüge sind immer in der Entgeltabrechnung zu vermerken. Dies gilt auch dann, wenn sie steuerfrei sind. Die Höhe der gezahlten Leistung und der Auszahlungstermin sind dabei zu dokumentieren. Das zuständige Finanzamt kann allerdings eine Freistellung gewähren, die von der wiederholten Aufzeichnungspflicht befreit.

Muss eine Lohnabrechnung in Papierform ausgehändigt werden?

Grundsätzlich muss die Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung in Papierform ausgehändigt werden. Dies ist in der Gewerbeordnung festgelegt. Diese kennt allerdings eine Ausnahmeklausel. Es ist möglich, eine Aushändigung in digitaler Form schriftlich zu vereinbaren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch sicherstellen, dass alle Datenschutzgesetze eingehalten werden.