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Die Lohnbuchhaltung

Teure Fehler vermeiden!

Wir erstellen für Ihr Unternehmen auf Wunsch die monatlichen Lohnabrechnungen und übermitteln pünktlich alle notwendigen Sozialversicherungs- und Steuermeldungen. Dabei schauen wir uns Ihre Prozesse genau an und setzen mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen um. Gern bilden wir den gesamten Workflow für Sie ab, um Ihren Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren.

Alle Mitarbeitenden erhalten die Lohnabrechnung über Arbeitnehmer online, ein Portal der DATEV, bereitgestellt. So müssen Sie die Lohnabrechnungen nicht verteilen oder versenden. Unnötige Zeit und Portokosten entfallen. Ihre Arbeitnehmenden haben jederzeit vollen Zugriff auf ihre Unterlagen, auch das spätere Aushändigen von Kopien gehört damit der Vergangenheit an.

Wenn Sie auch Unternehmen Online nutzen, stellen wir Ihnen gern Überweisungsvorlagen im Portal bereit. Sie müssen die Überweisungen dann nur noch freigeben, jeglicher Erfassungsaufwand entfällt.

Die Lohnbuchungen übernehmen wir anschließend in Ihre Finanzbuchhaltung und stimmen diese laufend ab. Differenzen oder Überzahlungen haben Sie somit immer im Blick.

Sie erhalten dann alle gewünschten Auswertungen (z.B. Lohnjournal) in digitaler Form von uns bereitgestellt. Dabei gehen wir gezielt auf Ihre Anforderungen ein und stellen Ihnen die benötigten Auswertungen bereit.

Wir unterstützen Sie zuverlässig und effizient bei den alltäglichen Verpflichtungen. Unser Service ist persönlich, effizient und digital. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um den Rest. Durch unsere langjährige Branchenerfahrung und Spezialisierung werden Sie von uns maßgeschneidert und auf höchstem fachlichem Niveau betreut.

 

Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen!

Unterschiedliche Unternehmen benötigen meist unterschiedliche Lösungen

Aus diesem Grund gestalten wir die Abwicklung der Prozesse gern entsprechend Ihrer Wünsche. Die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, bilden hierbei die Grundlage.

Wir schauen uns gemeinsam Ihre Prozesse an und finden mit Ihnen zusammen die beste Lösung für die Zusammenarbeit.

Vorbereitung der Lohnbuchhaltung teilweise auch in Eigenleistung

Wir bieten ebenso die Möglichkeit, die Arbeiten zur Lohnbuchhaltung teilweise selbst zu übernehmen. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten, bestimmte Prozesse im Rahmen einer Vorerfassung über Unternehmen Online selbst zu übernehmen.

Ihre Vorteile bei der Erstellung durch uns

  • Korrekte Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Fristgerechte Datenübermittlung aller Meldungen (Sozialversicherungsträger, Finanzamt etc.)

  • Übermittlung von Erstattungsanträgen (z.B. Lohnfortzahlung) und Bescheinigungen

  • Komplett digitale Lohnabrechnung und somit weniger Papier

  • Bereitstellung aller Abrechnungen und Unterlagen über Arbeitnehmer Online

  • Bereitstellung der Überweisungsvorlagen über Unternehmen Online

  • Beratung zur Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen

  • Steuerrechtliche Beratung bei Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen

  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

  • Information über gesetzliche Änderungen

  • Und darüber hinaus versuchen wir immer, Sie maximal zu entlasten, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
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Sie haben Fragen zur Lohnbuchhaltung?

Welche Aufgaben bzw. Arbeiten umfasst die Lohnbuchhaltung?

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung wird für alle Angestellten ein Lohnkonto angelegt und geführt. Es werden wichtige Daten wie die Lohnsteuerklasse und Angaben zur Sozialversicherung vermerkt und die Gewährung von Sachbezügen und monetäre Zuschläge (wie z.B. für Nachtarbeit) dokumentiert. Weitere Aufgaben sind die Meldungen an die Sozialversicherungen, das zuständige Finanzamt und die Krankenkassen. Vereinfacht gesagt: Alles, was im Zusammenhang mit dem Gehalt der eigenen Angestellten anfällt, obliegt der Lohnbuchhaltung.

Welche Verordnungen sind dabei relevant?

§ 41 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) legen fest, welche Daten in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung gespeichert werden. Ebenfalls bedeutend sind die Gewerbeordnung (GewO), die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) und die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV). Diese präzisieren die Inhalte der Gehaltsabrechnungen und geben Auskunft über die Intervalle, in denen gewerbliche Arbeitgeber diese erstellen müssen.

Ist man als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen?

Gewerbliche Arbeitgeber (einschließlich des Staates) sind dazu verpflichtet, eine "nachvollziehbare Lohn- oder Gehaltsabrechnung" zu erstellen und an die eigenen Mitarbeiter auszuhändigen. Dies ist rechtlich vorgeschrieben. Gewöhnlich erfolgt die Ausgabe monatlich, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist. Ändert sich von einem Monat zum nächsten nichts, müsste keine neue Ausgabe erfolgen, sondern erst wieder bei einer Änderung. Aufgrund der zentralen Rolle der Abrechnungen als Nachweisdokumente, machen die meisten Arbeitgeber von dieser Option aber keinen Gebrauch.

Was sind Sachbezüge, die der Steuerpflicht unterliegen?

Sachbezüge sind nicht monetäre Leistungen, die Angestellte für ihre Tätigkeit erhalten. Diese müssen bewertet werden. Hierfür kann die Buchhaltung eine Einzelbewertung vornehmen, sich nach der SvEV richten oder die verbreitete Durchschnittsbewertung nutzen. Bestimmte Sachbezüge können bis zu festgelegten Grenzen sogar steuerfrei sein. Im Normalfall sind Sachbezüge jedoch ebenso steuerpflichtig wie Barlohn.

Wie funktioniert die Entgeltabrechnung in der Buchhaltung, wenn Arbeitnehmer Sachbezüge erhalten?

Sachbezüge sind immer in der Entgeltabrechnung zu vermerken. Dies gilt auch dann, wenn sie steuerfrei sind. Die Höhe der gezahlten Leistung und der Auszahlungstermin sind dabei zu dokumentieren. Das zuständige Finanzamt kann allerdings eine Freistellung gewähren, die von der wiederholten Aufzeichnungspflicht befreit.

Muss eine Lohnabrechnung in Papierform ausgehändigt werden?

Grundsätzlich muss die Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung in Papierform ausgehändigt werden. Dies ist in der Gewerbeordnung festgelegt. Diese kennt allerdings eine Ausnahmeklausel. Es ist möglich, eine Aushändigung in digitaler Form schriftlich zu vereinbaren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch sicherstellen, dass alle Datenschutzgesetze eingehalten werden.