Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen die digitale Lohnbuchhaltung und laufende Lohnabrechnung für GmbHs, Freiberufler:innen und Unternehmen. Von der monatlichen Gehaltsabrechnung über Meldungen an Sozialversicherungsträger bis hin zu Bescheinigungen sorgen wir für rechtssichere und effiziente Prozesse.

Unsere Mandanten profitieren von digitalen Prozessen, festen Ansprechpartner:innen und einer zuverlässigen Umsetzung aller lohnbezogenen Pflichten. So entsteht eine effiziente Lohnabrechnung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Digitale Lohnabrechnung

Die Abrechnung erfolgt medienbruchfrei über die DATEV‑Systeme. Mitarbeitende erhalten ihre Abrechnungen über DATEV Arbeitnehmer Online digital.

Das bedeutet:

  • keine Papierabrechnungen
  • jederzeit Zugriff auf aktuelle und vergangene Unterlagen
  • sichere, DSGVO‑konforme Bereitstellung

So wird die Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeitenden gleichermaßen effizient und transparent.

Unsere Leistungen in der Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie insbesondere:

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • fristgerechte Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden
  • Erstattungsanträge (z. B. U1/U2)
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Übernahme der Lohnbuchungen in die Finanzbuchhaltung
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • laufende Information über gesetzliche Änderungen

Alle Auswertungen (z. B. Lohnjournal, Beitragsnachweise) stellen wir Ihnen digital und übersichtlich zur Verfügung.

Ihre Vorteile

Rechtssichere Abrechnung

Die Lohnabrechnung erfolgt nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und überprüften Prozessen.

Fristgerechte Meldungen

Meldungen werden termingerecht vorbereitet und eingereicht.

Digitale Prozesse

Abrechnungen und Unterlagen stehen elektronisch zur Verfügung – ohne Papier oder manuelle Ablage.

Klare Abläufe

Feste Prozesse sorgen für Verlässlichkeit und Planungssicherheit.

Qualitätsgesicherte Verfahren

Unsere Abläufe sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und werden regelmäßig überprüft.

Wechsel des Steuerberaters

Auch bei einem Wechsel der Steuerkanzlei kann die laufende Lohnabrechnung in der Regel nahtlos fortgeführt werden.

Gestaltung von Vergütungsmodellen

Neben der laufenden Abrechnung unterstützen wir Sie bei der strukturieren Ausgestaltung von Vergütungsbestandteilen, zum Beispiel:

  • steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile
  • Zuschläge und Sonderzahlungen
  • Arbeitgeberleistungen

Ziel ist eine rechtssichere und transparente Umsetzung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

Für welche Unternehmen eignet sich die Auslagerung der Lohnbuchhaltung?

Die Auslagerung der Lohnbuchhaltung eignet sich insbesondere für GmbHs, Agenturen, Beratungen, IT-Unternehmen und wachsende KMU. Fehler in der Lohnabrechnung können schnell zu Rückfragen von Mitarbeitenden, Sozialversicherungsträgern oder dem Finanzamt führen. Durch die Auslagerung an einen Steuerberater erhalten Unternehmen klare Prozesse, feste Ansprechpartner und eine rechtssichere Umsetzung der laufenden Lohnabrechnung.

Was kostet die Lohnbuchhaltung beim Steuerberater?

Die Kosten hängen insbesondere von der Anzahl der Mitarbeitenden, Besonderheiten bei den Arbeitsverhältnissen sowie dem gewünschten Leistungsumfang ab. Neben der laufenden Lohnabrechnung können beispielsweise An- und Abmeldungen, Bescheinigungen oder besondere Vergütungsmodelle berücksichtigt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Steuerberater-Kosten für Unternehmen und GmbHs.

Flexible Zusammenarbeit

Je nach Organisation und Umfang Ihres Unternehmens kann die Zusammenarbeit unterschiedlich gestaltet werden.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • vorbereitenden Tätigkeiten im Unternehmen
  • Nutzung von DATEV Unternehmen Online
  • Einrichtung von Schnittstellen
  • Optimierung bestehender Abläufe

So entsteht ein effizienter Prozess, der zu Ihrer Unternehmensstruktur passt.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir erläutern Ihnen gern, wie die Zusammenarbeit konkret aussieht.

030 29 777 25 70 kontakt@TAXURA.de

Sie haben Fragen zur Lohnbuchhaltung?

Was kostet die Lohnbuchhaltung beim Steuerberater?

Die Kosten für die Lohnbuchhaltung hängen insbesondere von der Anzahl der Mitarbeitenden, dem Umfang der Leistungen sowie Besonderheiten wie Minijobs, Geschäftsführer-Gehältern oder variablen Vergütungen ab. Neben der laufenden Lohnabrechnung können auch An- und Abmeldungen, Bescheinigungen oder weitere lohnbezogene Leistungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Steuerberater-Kosten für Unternehmen und GmbHs.

Für welche Unternehmen lohnt sich die Auslagerung der Lohnbuchhaltung?

Die Auslagerung der Lohnbuchhaltung eignet sich besonders für GmbHs, Freiberufler:innen, Agenturen, Beratungen und wachsende Unternehmen. Sie reduziert den internen Verwaltungsaufwand, sorgt für rechtssichere Prozesse und entlastet das Unternehmen bei laufenden gesetzlichen Änderungen.

Kann die Lohnabrechnung vollständig digital erfolgen?

Ja. Die Lohnabrechnung kann heute vollständig digital durchgeführt werden. Über DATEV Arbeitnehmer Online können Mitarbeitende auf ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen zugreifen, ohne dass Papierunterlagen verteilt oder archiviert werden müssen. Dadurch werden Prozesse effizienter und transparenter.

Welche Unterlagen werden für die laufende Lohnabrechnung benötigt?

Für die laufende Lohnabrechnung werden insbesondere Informationen zu Neueintritten, Austritten, Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Gehaltsänderungen und sonstigen lohnrelevanten Sachverhalten benötigt. Die konkrete Zusammenarbeit kann individuell an die Unternehmensstruktur angepasst werden.

Können auch Geschäftsführer einer GmbH über die Lohnabrechnung abgerechnet werden?

Ja. Geschäftsführer einer GmbH können im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Dabei sind je nach Beteiligungsstruktur und sozialversicherungsrechtlicher Einordnung besondere Anforderungen zu beachten. Eine korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist dabei besonders wichtig.

Ist ein Wechsel der Lohnbuchhaltung zum Steuerberater möglich?

Ja. In den meisten Fällen kann die laufende Lohnbuchhaltung ohne größere Unterbrechungen übernommen werden. Bestehende Abrechnungsdaten werden übernommen und die notwendigen Prozesse werden mit der bisherigen Kanzlei abgestimmt, sodass die laufende Lohnabrechnung nahtlos fortgeführt werden kann.