Was kostet die Lohnbuchhaltung beim Steuerberater?
Die Kosten für die Lohnbuchhaltung hängen insbesondere von der Anzahl der Mitarbeitenden, dem Umfang der Leistungen sowie Besonderheiten wie Minijobs, Geschäftsführer-Gehältern oder variablen Vergütungen ab. Neben der laufenden Lohnabrechnung können auch An- und Abmeldungen, Bescheinigungen oder weitere lohnbezogene Leistungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Steuerberater-Kosten für Unternehmen und GmbHs.
Für welche Unternehmen lohnt sich die Auslagerung der Lohnbuchhaltung?
Die Auslagerung der Lohnbuchhaltung eignet sich besonders für GmbHs, Freiberufler:innen, Agenturen, Beratungen und wachsende Unternehmen. Sie reduziert den internen Verwaltungsaufwand, sorgt für rechtssichere Prozesse und entlastet das Unternehmen bei laufenden gesetzlichen Änderungen.
Kann die Lohnabrechnung vollständig digital erfolgen?
Ja. Die Lohnabrechnung kann heute vollständig digital durchgeführt werden. Über DATEV Arbeitnehmer Online können Mitarbeitende auf ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen zugreifen, ohne dass Papierunterlagen verteilt oder archiviert werden müssen. Dadurch werden Prozesse effizienter und transparenter.
Welche Unterlagen werden für die laufende Lohnabrechnung benötigt?
Für die laufende Lohnabrechnung werden insbesondere Informationen zu Neueintritten, Austritten, Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Gehaltsänderungen und sonstigen lohnrelevanten Sachverhalten benötigt. Die konkrete Zusammenarbeit kann individuell an die Unternehmensstruktur angepasst werden.
Können auch Geschäftsführer einer GmbH über die Lohnabrechnung abgerechnet werden?
Ja. Geschäftsführer einer GmbH können im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Dabei sind je nach Beteiligungsstruktur und sozialversicherungsrechtlicher Einordnung besondere Anforderungen zu beachten. Eine korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist dabei besonders wichtig.
Ist ein Wechsel der Lohnbuchhaltung zum Steuerberater möglich?
Ja. In den meisten Fällen kann die laufende Lohnbuchhaltung ohne größere Unterbrechungen übernommen werden. Bestehende Abrechnungsdaten werden übernommen und die notwendigen Prozesse werden mit der bisherigen Kanzlei abgestimmt, sodass die laufende Lohnabrechnung nahtlos fortgeführt werden kann.