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Der Jahresabschluss

Ihre Visitenkarte für Investoren, Banken und das Finanzamt!

Egal ob Jahresabschluss oder Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), wir erstellen für Ihr Unternehmen auf Wunsch den jährlichen Abschluss. Dabei schauen wir uns Ihre Situation genau an und beraten Sie bei der Ausübung von Wahlrechten, um Ihre Reportingstrategie optimal zu unterstützen.

Wir erstellen Ihre Abschlüsse unter Maßgabe aller gesetzlicher Vorschriften. Zu unseren Leistungen gehört unter anderem die Erstellung von:

  • Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung),
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG),
  • Anhängen,
  • Anlagenverzeichnissen,
  • Sonder- und Zwischenabschlüsse,
  • Liquidationsabschlüssen,
  • Bescheinigungen über Plausibilitätsbeurteilungen für Banken etc.

Sie erhalten den Jahresabschluss dann stets digital und soweit gesetzlich notwendig zusätzlich in gebundener Papierform.

Wir unterstützen Sie zuverlässig und effizient bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Unser Service ist persönlich, effizient und digital. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um den Rest. Durch unsere langjährige Branchenerfahrung und Spezialisierung werden Sie von uns maßgeschneidert und auf höchstem fachlichem Niveau betreut.

 

Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen!

Unterschiedliche Unternehmen haben unterschiedliche Ziele

Aus diesem Grund muss auch die Jahresabschlusserstellung an den Zielen des Unternehmens ausgerichtet werden. Die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, bilden hierbei die Grundlage.

Wir schauen uns gemeinsam Ihre Ziele und die Adressaten des Jahresabschlusses an und finden mit Ihnen zusammen die beste Lösung bei der Ausübung von Wahlrechten oder dem Umfang der Berichterstattung.

Erstellung des Jahresabschlusses auf Basis Ihrer Finanzbuchführung

Wir bieten ebenso die Möglichkeit, dass wir die Einnahme-Überschuss-Rechnung oder den Jahresabschluss aus der von Ihnen erstellten Buchführung erstellen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten und mit unserem System kompatiblen Buchhaltungs-Software mit entsprechender Schnittstelle zur kostengünstigen und schnellen Übernahme Ihrer Daten.

Besprechung des Jahresabschlusses

Auf Wunsch werten wir gern den Jahresabschluss mit Ihnen aus, führen Branchenvergleiche durch und besprechen die Erkenntnisse mit Ihnen. Wenn Sie ein umfassendes Reporting benötigen, ist jedoch eine gute Zusammenarbeit bei der Finanzbuchführung wichtig, um regelmäßig mit aktuellen Zahlen arbeiten zu können. Gern unterstützen wir Sie hierbei und stellen Ihnen auf Wunsch auch individuelle Auswertungen bereit, damit Sie alle wichtigen Kennzahlen im Blick haben.

Uns ist es wichtig, dass Sie immer einen Überblick über die Finanzsituation Ihres Unternehmens haben. Nur so können Sie rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen.

Ihre Vorteile bei der Erstellung durch uns

  • Korrekte Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • Fristgerechte Datenübermittlung an Finanzamt, Handelsregister etc.

  • weitestgehend digitale Erstellung und somit weniger Papier

  • Unterstützung bei der Ausübung von Wahlrechten

  • Erstellung auch aus von Ihnen erstellter Buchführung

  • Auf Wunsch mit Abschlussbesprechung und Analyse

  • Und darüber hinaus versuchen wir immer, Sie maximal zu entlasten, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
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Sie haben Fragen zum Jahresabschluss?

Was gehört zum Jahresabschluss der GmbH oder der UG?

Zum Jahresabschluss gehören vor allem zwei Dinge: die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Der Bilanz kann das Geschäftsvermögen und deren Herkunft entnommen werden. Auf der Aktivseite ist das gesamte betriebliche Vermögen ausgewiesen. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu finden.

Aus der Gewinn- und Verlustrechnung können die Erträge und Aufwendungen und schließlich auch der Gesamtgewinn abgelesen werden.

Kapitalgesellschaften müssen dem Jahresabschluss je nach Größe zusätzlich einen Anhang (und ggfs. einen Lagebericht) beifügen. Der Anhang soll einem Dritten eine genauere Einordnung und Bewertung der Zahlen aus GuV und Bilanz ermöglichen.

Wann besteht die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss?

Ob ein Anhang erstellt werden muss, hängt von der Größenklasse der jeweiligen GmbH oder UG ab. Große Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich einen kompletten Anhang einreichen. Für mittlere und kleine Unternehmen genügt eine verkürzte Form. Welche Pflichtangaben ein vollständiger Anhang enthalten muss, regelt das Handelsgesetzbuch (HGB).

Kleinstkapitalgesellschaften sind unter Umständen von der Anhangspflicht befreit. Dafür müssen sie allerdings ihren Jahresabschluss um bestimmte Angaben ergänzen. Neben der Auskunft über gewährte Vorschüsse und Kredite zählen dazu auch Angaben über Verbindlichkeiten, die nicht auf der Passivseite der Bilanz erscheinen.

Wann muss ein Jahresabschluss geprüft werden?

Eine Prüfungspflicht besteht für den Jahresabschluss von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Klein- und Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.

Für eine prüfungspflichtige Bilanzaufstellung gelten besonders strenge Regeln. Die Erstellung wird in diesem Fall von einem neutralen Wirtschaftsprüfer begleitet und überwacht. Er kontrolliert, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und ist unter anderem auch bei der Inventur anwesend.

Wie wird der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger veröffentlicht?

Art und Umfang der Publizitätspflicht hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab.

Für Kleinstkapitalgesellschaften genügt die bloße Hinterlegung der Dokumente im Unternehmensregister. Wer diese dort einsehen möchte, muss dafür eine Gebühr bezahlen.

Alle anderen Kapitalgesellschaften, wie z.B. die kleine GmbH, müssen den Jahresabschluss grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen, wo er dann für jedermann frei zugänglich ist.