Unsere Leistungen rund um den Jahresabschluss
Wir erstellen für Sie unter anderem:
- Jahresabschlüsse nach Handels‑ und Steuerrecht (Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung)
- Einnahmen‑Überschuss‑Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Anhänge und Anlagenverzeichnisse
- Sonder‑ und Zwischenabschlüsse
- Liquidationsabschlüsse
- Plausibilitäts‑ und Unterlagenaufbereitungen für Banken und Förderstellen
Die fertigen Abschlüsse stellen wir Ihnen digital zur Verfügung. Soweit erforderlich, übernehmen wir auch die formgerechte Aufbereitung für externe Stellen.
Der Jahresabschluss als Steuerungsinstrument
Über die gesetzliche Pflicht hinaus liefert der Jahresabschluss wertvolle Informationen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Einordnung, zum Beispiel durch:
- Besprechung zentraler Kennzahlen
- Ableitung betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
- Darstellung von Entwicklungen im Zeitverlauf
- Analyse von Auswirkungen auf Finanzierung und Steuerbelastung
So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Optimale Nutzung von Wahlrechten
Handels‑ und steuerrechtliche Wahlrechte beeinflussen unter anderem:
- Steuerlast
- Bilanzkennzahlen
- Eigenkapitalquote
- Bonität und Ratings bei Kreditinstituten
Wir beraten Sie bei der Ausübung dieser Wahlrechte stets im Kontext Ihrer individuellen Ziele, Ihrer Rechtsform und Ihrer Stakeholder. Ziel ist eine sachgerechte und strategisch vertretbare Gestaltung des Abschlusses.
Lösungen für die digitale Zusammenarbeit
Sie haben Fragen zum Jahresabschluss?
Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH oder UG?
Zum Jahresabschluss gehören die Bilanz und die Gewinn‑ und Verlustrechnung. Je nach Größenklasse können zusätzliche Bestandteile wie ein Anhang oder Lagebericht erforderlich sein.
Wann besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Anhangs?
Die Pflicht richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft. Maßgeblich sind die Vorgaben des Handelsgesetzbuchs.
Wann ist ein Jahresabschluss prüfungspflichtig?
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht. Kleinere Gesellschaften sind hiervon ausgenommen.
Wie erfolgt die Veröffentlichung im Unternehmensregister?
Art und Umfang der Offenlegung hängen von der Unternehmensgröße ab. Wir übernehmen die formgerechte Vorbereitung und Begleitung der Veröffentlichung.