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Jahresabschluss & Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Ihre Visitenkarte für Banken, Investoren und das Finanzamt – professionell, digital und rechtssicher

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ist ein zentrales Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen und die Grundlage für Entscheidungen von Banken, Gesellschaftern, Investoren und Geschäftspartnern.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss zuverlässig, digital und nach höchsten Qualitätsstandards. Dabei berücksichtigen wir Ihre steuerliche Situation, Ihre betriebswirtschaftlichen Ziele und alle relevanten Wahlrechte, um das bestmögliche Ergebnis für Ihr Unternehmen zu erreichen.

 

Unsere Leistungen rund um den Jahresabschluss

Wir erstellen für Ihr Unternehmen:

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht (Bilanz, GuV)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Anhänge und Anlagenverzeichnisse
  • Sonder- und Zwischenabschlüsse
  • Liquidationsabschlüsse
  • Plausibilitätsbescheinigungen für Banken und Förderstellen

Sie erhalten Ihren Abschluss digital und – soweit notwendig – zusätzlich in gebundener Form.

Mehr als reine Pflicht: Ihr Jahresabschluss als Steuerungsinstrument

Wir verstehen den Jahresabschluss nicht als reinen Formalakt, sondern als wertvollen Einblick in die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens.

Auf Wunsch besprechen wir mit Ihnen:

  • die wichtigsten Kennzahlen
  • Branchenvergleiche
  • Optimierungspotenziale
  • Auswirkungen auf Finanzierung und Steuerbelastung
  • strategische Maßnahmen für das kommende Jahr

So wissen Sie genau, wo Ihr Unternehmen steht - und wohin es sich entwickeln kann.

Optimale Nutzung von Wahlrechten

Wahlrechte im Handels- und Steuerrecht können erheblichen Einfluss auf:

  • Steuerlast
  • Bilanzkennzahlen
  • Ratings
  • Kapitalausstattung
  • Bonität bei Banken

haben.

Wir beraten Sie ausführlich bei der Ausübung dieser Wahlrechte, stets mit Blick auf Ihre Strategie und Ihre Stakeholder.

Flexibel: Abschluss durch uns – auch auf Basis Ihrer eigenen Buchführung

Sie können die Buchhaltung vollständig durch uns erstellen lassen oder teilweise selbst übernehmen. Wir erstellen den Jahresabschluss gern auch aus Ihrer eigenen Buchführung und unterstützen bei:

  • Auswahl kompatibler Software
  • Einrichtung von digitalen Schnittstellen
  • effizienten Übergabeprozessen

Unser Ziel: ein reibungsloser, kosteneffizienter Ablauf.

Ihre Vorteile bei der Erstellung durch uns

✔ Rechtssicher & korrekt

Jahresabschluss oder EÜR – wir erfüllen alle handels- und steuerrechtlichen Vorgaben.

✔ Fristgerechte Übermittlung

Finanzamt, Banken, Handelsregister – wir kümmern uns darum.

✔ Digitale Prozesse

Einfach, schnell, papierlos – auf Basis moderner DATEV-Technologien.

✔ Wahlrechte optimal nutzen

Wir gestalten Ihren Abschluss strategisch, nicht nur formal.

✔ Abschlussbesprechung & Analyse

Auf Wunsch ausführlich, verständlich und mit klaren Handlungsempfehlungen.

✔ ISO 9001 & DStV-Qualitätssiegel

Für geprüfte, sichere und zuverlässige Abläufe.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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Sie haben Fragen zum Jahresabschluss?

Was gehört zum Jahresabschluss der GmbH oder der UG?

Zum Jahresabschluss gehören vor allem zwei Dinge: die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Der Bilanz kann das Geschäftsvermögen und deren Herkunft entnommen werden. Auf der Aktivseite ist das gesamte betriebliche Vermögen ausgewiesen. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu finden.

Aus der Gewinn- und Verlustrechnung können die Erträge und Aufwendungen und schließlich auch der Gesamtgewinn abgelesen werden.

Kapitalgesellschaften müssen dem Jahresabschluss je nach Größe zusätzlich einen Anhang (und ggfs. einen Lagebericht) beifügen. Der Anhang soll einem Dritten eine genauere Einordnung und Bewertung der Zahlen aus GuV und Bilanz ermöglichen.

Wann besteht die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss?

Ob ein Anhang erstellt werden muss, hängt von der Größenklasse der jeweiligen GmbH oder UG ab. Große Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich einen kompletten Anhang einreichen. Für mittlere und kleine Unternehmen genügt eine verkürzte Form. Welche Pflichtangaben ein vollständiger Anhang enthalten muss, regelt das Handelsgesetzbuch (HGB).

Kleinstkapitalgesellschaften sind unter Umständen von der Anhangspflicht befreit. Dafür müssen sie allerdings ihren Jahresabschluss um bestimmte Angaben ergänzen. Neben der Auskunft über gewährte Vorschüsse und Kredite zählen dazu auch Angaben über Verbindlichkeiten, die nicht auf der Passivseite der Bilanz erscheinen.

Wann muss ein Jahresabschluss geprüft werden?

Eine Prüfungspflicht besteht für den Jahresabschluss von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Klein- und Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.

Für eine prüfungspflichtige Bilanzaufstellung gelten besonders strenge Regeln. Die Erstellung wird in diesem Fall von einem neutralen Wirtschaftsprüfer begleitet und überwacht. Er kontrolliert, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und ist unter anderem auch bei der Inventur anwesend.

Wie wird der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger veröffentlicht?

Art und Umfang der Publizitätspflicht hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab.

Für Kleinstkapitalgesellschaften genügt die bloße Hinterlegung der Dokumente im Unternehmensregister. Wer diese dort einsehen möchte, muss dafür eine Gebühr bezahlen.

Alle anderen Kapitalgesellschaften, wie z.B. die kleine GmbH, müssen den Jahresabschluss grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen, wo er dann für jedermann frei zugänglich ist.