Wie melde ich mich als Freiberufler:in korrekt an?
Die Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Elster). Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, sofern es sich um eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG (Katalog‑/ähnliche Berufe) handelt. Für geschützte Berufe (z. B. Heilberufe, Rechtsanwält:innen) gelten Kammer‑/Zulassungspflichten. Wir unterstützen Sie gern bei der Einstufung & Anmeldung.
Muss ich als Freiberufler:in Umsatzsteuer zahlen?
Grundsätzlich ja – außer es greift eine Befreiung (z. B. bestimmte Heilberufe) oder Sie nutzen die Kleinunternehmerregel (Stand 2026: bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und max. 100.000 € im laufenden Jahr (bitte jährlich prüfen)). Wir klären, welcher Status betriebswirtschaftlich sinnvoll ist und wann ein Wechsel vorteilhaft wird.
EÜR oder Bilanz – was gilt für Freiberufler:innen?
Freiberufler:innen erstellen in der Regel eine Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung (EÜR). Eine Bilanz ist nur in Sonderfällen erforderlich (z. B. bei freiwilliger Eintragung als Kaufmann oder bei Mischformen). Wir sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung prüfungssicher ist.
Was gilt bei Leistungen an Kund:innen im Ausland?
Es kommt auf B2B/B2C und den Ort der Leistung an. Häufig greift bei B2B in der EU Reverse‑Charge (ohne deutsche USt, Hinweis auf der Rechnung). Bei B2C gelten teils andere Regeln (z. B. digitale Leistungen, OSS). Wir prüfen Leistungsort, Steuersatz und Pflichtangaben.
Wie vermeide ich Scheinselbstständigkeit?
Entscheidend sind Vertragsgestaltung, Weisungsfreiheit, Unternehmerrisiko, mehrere Auftraggeber und die tatsächliche Durchführung. Wir bieten Status‑Checks, Vertrags‑Guidelines und helfen bei der Dokumentation – präventiv, bevor es teuer wird.
Welche typischen Betriebsausgaben werden oft vergessen?
Arbeitsmittel/Software, Weiterbildung, Fachliteratur, Reisekosten, Telefon/Internet, Arbeitszimmer/Home‑Office, Versicherungen, Beratungskosten. Wir nutzen Checklisten und überprüfen jährlich Optimierungspotenziale.