In der aktuellen Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
- Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung
- Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
- Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
- Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
- Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
- Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
- Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
- Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz
- Termine im Januar 2025/Februar 2025
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.