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Grundsteuer-Reform - Was Sie wissen müssen

Zum 01.01.2022 ist das Grundsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Die Reform war nötig, da ein bereits im Jahr 2018 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Besteuerung von Grundstücken und Häusern in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hat.


Mit dem Grundsteuerreformgesetz wird geregelt, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst ab 2025 den Einheitswert ab.


Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. In der Steuererklärung sind dann vor allem Angaben zur Größe des Grundstücks, der Art der Immobilie, dem Alter des Gebäudes, der Wohnfläche des Gebäudes, ggfs. der Nettokaltmiete (Rohertrag) sowie zum Bodenrichtwert zu machen. Die Steuererklärung kann voraussichtlich ab Juli 2022 eingereicht werden und sie muss voraussichtlich bis spätestens 31.10.2022 abgegeben werden.


Nach Eingang der Erklärung stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 01.01.2022 per Bescheid fest. Dieser Wert wird dann erstmalig ab dem Jahr 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Bis zum Ablauf des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch auf der Grundlage des Einheitswerts erhoben.


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und ein Erklärvideo finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (Hier geht es zum Video).

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