Steuerberater für Unternehmen
deutschlandweit

Sie führen eine GmbH, sind Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Sie möchten sich darauf konzentrieren was Sie können und Ihre Unternehmenssteuern in professionelle Hände geben?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an

030 29 777 25 70

oder schreiben Sie
uns eine Nachricht unter:

Kontakt@TAXURA.de

Kontaktformular

Wir haben uns auf die Beratung von GmbHs, Freiberuflern und Gewerbetreibenden spezialisiert und unterstützen Sie professionell und fristgerecht bei Verpflichtungen wie Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Lohnabrechnungen.

Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken frei zu halten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Unternehmen. Als Steuerberater unterstützen wir Sie beim Tagesgeschäft und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die Zukunft. Nutzen Sie unser Fachwissen zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung. Gern begleiten wir Sie kompetent, kreativ und erfolgreich auf Ihrem unternehmerischen Weg.

Jedes Unternehmen ist anders. Wir sind es auch.
Daher haben wir uns spezialisiert ... auf Sie!

Wir haben festgestellt, dass es vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen schwer ist, die Beratung zu bekommen, die sie benötigen. Diese Lücke möchten wir schließen.

Daher bearbeiten wir nicht nur auf Basis der bürokratischen Verpflichtungen Ihre Vergangenheit. Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Zukunft.

Wenn Sie einen Steuerberater für Unternehmen suchen, der sich mit Engagement und Leidenschaft um Ihre Unternehmenssteuern, Fragen und Wünsche kümmert, sind Sie bei uns genau richtig. Im Herzen von Berlin, im schönen Prenzlauer Berg, unterstützt unser erfahrenes Team Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre GmbH gern deutschlandweit bei allen steuerlichen Herausforderungen, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen konnten

Nur zu empfehlen

Ich kann die TAXURA insbesondere Selbständigen und KMU nur empfehlen.
Unsere Kanzlei ist wegen der kompetenten Beratung und schnellen Bearbeitungszeiten seit Jahren zufriedener Mandant von Herrn Gersunde.

Herr G. aus Berlin, Rechtsanwalt und Geschäftsführer

Eine echte Wohltat

Nach leidvollen Erfahrungen mit anderen Steuerberatern ist die Zusammenarbeit mit Herrn Gersunde eine echte Wohltat.
Seine Professionalität, seine weitreichende Erfahrung und sein Engagement haben mir nun schon mehrfach reibungslos durch Steuerprüfungen geholfen.

Mir als Freiberufler mit verschiedenen Einnahmequellen bietet die TAXURA GmbH eine unschätzbare Hilfe.

Herr S. aus Nordrhein-Westfalen, Regisseur und Drehbuchautor

Highlight exceptional level of professionalism and service

To whom it may concern,
I’ve been working with TAXURA GmbH and personally Mr. Gersunde for about a year now.
I’d like to highlight exceptional level of professionalism and service - unprecedented to what I’ve experienced in the past when dealing with tax related topics both on the company and personal level.
Key elements that specifically value when working together with Mr. Gersunde: 1) speed of communication and response rate; 2) value of the input Mr. Gersunde provides. Mr. Gersunde goes above and beyond in terms of service quality - his input is always well structured, clear and not cryptic; and most important very actionable.

I highly recommend TAXURA GmbH as a primary tax advisory partner.

Herr F. aus Berlin, Geschäftsführer

Kompetent, zuverlässig, modern.

Wer in steuerrechtlichen Fragen, sowohl aktueller Art als auch strategischer Art, eine sehr kompetente Beratung möchte,
wer eine zuverlässige, mit moderner Technik unterstützte Buchhaltung möchte,
und wer, neben aller rechtlichen Kompetenz, eine MENSCHLICHE Zusammenarbeit möchte, auch außerhalb der Hauptstadt, diese*r Mandant*in ist hier genau richtig.
Diese Meinung hat sich aus einer sehr langen Zusammenarbeit gebildet.

Herr S. aus Arnsberg, Unternehmer

Schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen

Ich bin sehr zufrieden mit Ihrer sehr schnellen und kompetenten Beantwortung meiner Fragen. Ich habe dazu von Kollegen durchaus schon gehört, dass Steuerberater - gerade wenn es terminlich drängt - manchmal schwer erreichbar sind. Gerade für mich mit der ersten GmbH sind viele Dinge dann noch etwas ungewohnt und es ist gut, im Zweifel schnell zu wissen wie es weitergeht.

Herr Dr. B. aus Berlin, Geschäftsführer

Steuerberater mit Engagement

Ich bin sehr froh, Sie als Steuerberater zu haben, denn es ist für Kleinunternehmer nicht einfach einen Steuerberater zu finden, der sich auch für kleinere Unternehmen - und auch noch mit diesem Engagement - einsetzt, da größere Unternehmen eben halt auch mehr Gebühren bringen. Bitte seien Sie noch recht lange für mich tätig.

Frau J. aus Berlin, Unternehmerin

Zuverlässig, freundlich und sehr kompetent

Das Team ist zuverlässig, freundlich und sehr kompetent. Besonders gut finde ich den Einsatz des Datevportals, was mir die Belegsammlung auf eine komfortable und effiziente Weise ermöglicht. Ich empfehle Sie aktiv Freunden und habe auch schon Unternehmern Ihren Namen genannt. Alle meine Anliegen werden zu meiner großen Zufriedenheit erledigt und ich fühle mich gut betreut.

Herr T., CFO

Rundherum sehr zufrieden

Wir werden seit mehreren Jahren von Herrn Gersunde in Steuerangelegenheiten betreut, auch bereits bevor er eine eigene Kanzlei führte.
Mit seiner Beratung und Arbeit sind wir rundherum sehr zufrieden, wobei besonders die umfassende Klärung aller auftretenden Fragen und die gute telefonische Erreichbarkeit (auch kurzfristige Rückrufe) hervorzuheben sind.
Herr Gersunde legte mir vor der letzten Steuererklärung die DATEV App zum elektronischen Hochladen von Dokumenten ans Herz. Ich gebe zu, dass ich anfangs extrem skeptisch war. Inzwischen begeistert mich dieser Art der Erfassung von Belegen. Sie spart wirklich sehr sehr viel Zeit und Sortierarbeit und vermeidet den „Stau“ an Unterlagen, der am Ende des Jahres bewältigt werden müsste.
Ich kann den Service und die Kanzlei von Herrn Gersunde mit bestem Gewissen empfehlen.

Frau Dr. S. aus Brandenburg, Vermieterin

Ein eingespieltes Team, welches sich kümmert

Schnelle Reaktion, Freundlichkeit und eine kompetente Betreuung.
Ein eingespieltes Team, welches sich kümmert, spürbar Hand in Hand arbeitet, jederzeit ansprechbar ist, egal ob es sich um große oder kleine Anliegen handelt. Mit der TAXURA habe ich einen verlässlichen und kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung gefunden.

Herr S. aus Berlin, Technical Sales Consultant

Definitiv allen weiterempfehlen

Ich persönlich kann die TAXURA GmbH definitiv allen weiterempfehlen - die einen kompetenten Steuerberater suchen.
Es wird präzise, ausführlich und schnellstmöglich beraten. Ich habe das Gefühl, dass sich stets um eine Lösung bemüht wird.

Herr G. aus Berlin, Online-Unternehmer

Ausgezeichnet

Wir sind eine innovative DATEV-Kanzlei in Berlin und arbeiten nachweisbar digital!

Mit viel Engagement und Energie stellen wir uns dem digitalen Wandel und gehören zu den ersten Steuerberatungskanzleien deutschlandweit, die bereits zu Beginn des Jahres die Kriterien für das Label „Digitale Kanzlei 2024“ der DATEV erfüllten.

Dies ist das Ergebnis der hervorragenden Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, die zusammen mit unserem motivierten Team diesen Weg gegangen sind. Das Ziel war dabei jedoch nie die Digitalisierung. Unser Ziel ist es, Prozesse zu vereinfachen und möglichst schlank und effizient zu gestalten. Hier ist die Digitalisierung der Weg, nicht das Ziel.

Im täglichen Austausch mit unseren Mandanten entstehen so immer wieder neue Ideen und Anregungen. Welche davon umgesetzt werden, entscheiden unsere Mandanten. Diesen Weg der bedarfsorientierten Digitalisierung wollen wir auch in Zukunft gemeinsam mit unseren Mandanten gehen.

Gern unterstützen wir auch Sie bei der Optimierung Ihrer Unternehmensprozesse.

Sie möchten Ihre Buchhaltung auch optimieren?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

030 29 777 25 70 kontakt@TAXURA.de

Weitere Auszeichnungen

Aktuelles über uns und aus der Welt des Steuerrechts

Aktuelle Beiträge

Lohnsteuerliche Behandlung des 9-Euro-Tickets

Mit BMF-Schreiben vom 30.05.2022 nahm die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets Stellung.

Zum Hintergrund:

Nach § 3 Nr. 15 EStG werden Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden, von der Steuer befreit. Entsprechendes gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt sowie zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann.

Im Einzelnen:

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG: Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es für die Anwendung des § 3 Nr. 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung). Sofern allerdings bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt werden, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Arbeitgeberbescheinigung nach § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 EStG: Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag und sind vom Arbeitgeber zu bescheinigen (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 EStG). Bescheinigt werden müssen die gesamten nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse im Kalenderjahr.

(Quelle: Feldgen, eNews Steuern, 22/2022 v. 7.6.2022)

Zurück

Neues aus dem Steuerrecht

Gesetzliche Neuregelungen im April 2024

Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und sie von bürokratischen Hürden befreien. Erwachsene dürfen jetzt legal Cannabis konsumieren. Die Neuregelungen der Bundesregierung im Überblick.

Weiterlesen …

Sie haben steuerrechtliche Fragen?

Wie kann ich den Steuerberater für Unternehmen wechseln?

Das ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Sollten Sie einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen haben, sind jedoch unter Umständen Kündigungsfristen zu beachten. Nach unserer Erfahrung ist es jedoch das Beste, Wechselabsichten direkt mit Ihrem aktuellen Steuerberater für Unternehmen zu besprechen. Bei einem Wechsel zu uns kümmern wir uns gern so weit wie möglich um die Übernahme von Daten und Unterlagen.

Wie funktioniert die digitale Buchhaltung bei Ihnen?

Zum Austausch von Buchhaltungsunterlagen- und daten nutzen wir die Plattform „Unternehmen Online“ der DATEV. Egal ob als Scan, via Handy-Upload-App oder per E-Mail, alle Unterlagen werden in die Plattform geladen und können so von uns digital weiterverarbeitet werden. Der Vorteil für Sie: Ihre Unterlagen bleiben bei Ihnen, der Postversand entfällt komplett. Darüber hinaus haben Sie jederzeit Zugriff auf die Buchhaltungsdaten und können so auch selbst von überall digital und sicher auf Unterlagen oder Auswertungen zugreifen.

Kann ich die Buchhaltung auch selbst erstellen?

Sofern Sie die unterjährige Buchhaltung selbst erstellen möchten, knüpft unsere Leistung nahtlos dort an, wo Sie nicht mehr weitermachen möchten. Bei Bedarf beraten wir Sie natürlich auch unterjährig gern zu gesetzlichen Möglichkeiten und Wahlrechten.

Was kostet ein Steuerberater für Unternehmen?

Unser Honorar ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die einen Kostenrahmen (Mindest- und Höchstsatz) für jede Leistung vorgibt. Die Bestimmung des Honorars kann jedoch nur individuell unter Berücksichtigung von Umfang und Komplexität erfolgen. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Hier sind wir Mitglied