Wie kann ich den Steuerberater für Unternehmen wechseln?
Das ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Sollten Sie einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen haben, sind jedoch unter Umständen Kündigungsfristen zu beachten. Nach unserer Erfahrung ist es jedoch das Beste, Wechselabsichten direkt mit Ihrem aktuellen Steuerberater für Unternehmen zu besprechen. Bei einem Wechsel zu uns kümmern wir uns gern so weit wie möglich um die Übernahme von Daten und Unterlagen.
Wie funktioniert die digitale Buchhaltung bei Ihnen?
Zum Austausch von Buchhaltungsunterlagen- und daten nutzen wir die Plattform „Unternehmen Online“ der DATEV. Egal ob als Scan, via Handy-Upload-App oder per E-Mail, alle Unterlagen werden in die Plattform geladen und können so von uns digital weiterverarbeitet werden. Der Vorteil für Sie: Ihre Unterlagen bleiben bei Ihnen, der Postversand entfällt komplett. Darüber hinaus haben Sie jederzeit Zugriff auf die Buchhaltungsdaten und können so auch selbst von überall digital und sicher auf Unterlagen oder Auswertungen zugreifen.
Kann ich die Buchhaltung auch selbst erstellen?
Sofern Sie die unterjährige Buchhaltung selbst erstellen möchten, knüpft unsere Leistung nahtlos dort an, wo Sie nicht mehr weitermachen möchten. Bei Bedarf beraten wir Sie natürlich auch unterjährig gern zu gesetzlichen Möglichkeiten und Wahlrechten.
Was kostet ein Steuerberater für Unternehmen?
Unser Honorar ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die einen Kostenrahmen (Mindest- und Höchstsatz) für jede Leistung vorgibt. Die Bestimmung des Honorars kann jedoch nur individuell unter Berücksichtigung von Umfang und Komplexität erfolgen. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.