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Viele Unternehmen entscheiden sich auch aus haftungsrechtlichen Gründen für die Rechtsform der GmbH. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist diese jedoch steuerlich hoch belastet. Eine Möglichkeit zur Steueroptimierung kann die Gründung einer Holding-GmbH sein.
Inhaltsverzeichnis:
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Organisationsstruktur, in der Unternehmen organisiert sind. Dementsprechend braucht es mindestens zwei Unternehmen, um eine Holdingstruktur zu schaffen. Eine Muttergesellschaft und (mindestens) ein Tochterunternehmen.
Für eine Holdingstruktur kommen grundsätzlich alle Rechtsformen in Betracht. Jedoch ergeben sich aufgrund einzelner Besonderheiten der Rechtsformen Unterschiede in der Besteuerung. Häufig findet man hier auch den Begriff „Schachtelprivileg“. Daher wird für Holdingstrukturen regelmäßig die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt. Dies kann zum Beispiel eine Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) sein. Handelt es sich um eine GmbH, spricht man von einer Holding-GmbH.
Die Gründung einer Holding kann der Neustrukturierung eines Unternehmens dienen und erleichtert die Verwaltung einzelner Tochtergesellschaften. Meist erfolgt die Gründung vorwiegend zur Steueroptimierung. Neben der Steueroptimierung können aber noch weitere Gründe für eine Holding-GmbH sprechen, z. B. organisatorische, haftungsrechtliche oder erbrechtliche Gründe. Das wichtigste Merkmal einer Holding ist, dass sie sich nicht in laufenden Geschäfte der operativen GmbH einmischt. Sie verkauft weder Produkte noch Dienstleistungen und wird deshalb auch als Dachgesellschaft oder Muttergesellschaft bezeichnet.
Das bedeutet, dass im Fokus der Holding die übergeordnete Unternehmensführung steht. Im Gegenzug bleiben die Tochtergesellschaften weitgehend autonom, indem sie sich auf das operative Geschäft konzentrieren.
Doch wie gelingt die Steueroptimierung? Dazu ist es wichtig, die Besteuerung auf Ebene der GmbH und die Steueroptimierung mithilfe einer Holding-GmbH zu vergleichen.
Eine Holding-GmbH bietet neben der Steueroptimierung noch weitere Vorteile.
Die Vorteile einer Holding im Überblick:
Sorgfältig geplant und rechtssicher umgesetzt kann eine Holding-GmbH neben der Steueroptimierung mehr Flexibilität und Sicherheit bieten.
Trotz der Steueroptimierung hat die Holding-GmbH auch Nachteile. Die 5 wichtigsten Nachteile sind:
Auch sollte immer bedacht werden, dass eine Holding-GmbH nicht zwingend Steuern spart. Die Vorteile der nahezu steuerfreien Ausschüttung sind dem Grunde nach nur eine Verschiebung der Steuerzahlung in die Zukunft. Soll das Vermögen in die private Vermögenssphäre gelangen, fällt bei Ausschüttung aus der Holding-GmbH wie gewohnt Abgeltungssteuer an. Durch den Umweg über die Holding am Ende sogar etwa 1,5 % an Steuern mehr als ohne Holding.
Umso wichtiger ist es, vor der Gründung einer Holding sorgfältig abzuwägen, ob der zusätzliche Aufwand und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum potenziellen Nutzen stehen.
Vor der Gründung einer Holding-GmbH ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und beraten zu lassen. Denn es besteht die Gefahr, rechtliche und steuerliche Anforderungen zu unterschätzen beziehungsweise zu übersehen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Holdingstruktur Unternehmen neben der Steueroptimierung finanzielle Stabilität und eine verbesserte Liquiditätsposition bieten kann. Wichtig ist, sich bei ihrer Nutzung immer an die geltenden Gesetze und an die steuerrechtlichen Vorgaben zu halten. Für eine erfolgreiche Implementierung sind fundierte Kenntnisse und eine qualifizierte Beratung unerlässlich. Ohne eine sorgfältige Planung und eine ausführliche Beratung können unerwünschte rechtliche und steuerliche Konsequenzen auftreten. Um das zu vermeiden, ist von Beginn an professionelle Unterstützung empfehlenswert. Wir unterstützen und begleiten Sie mit unserem Expertenwissen - kontaktieren Sie uns!
Die Kosten für eine Holding-Gründung hängen davon ab, ob die Unternehmen, die unter dem Dach einer Holding zusammengeführt werden, bereits etabliert sind oder erst gegründet werden müssen. Abhängig von der Rechtsform muss entsprechendes Startkapital eingeplant werden. Bei einer GmbH sind das 25.000 Euro, die zumindest hälftig als Stammkapital eingezahlt werden müssen. Hinzu kommen die Notargebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Kosten für den Eintrag im Handelsregister, ggf. Gebühren für die Gewerbeanmeldung sowie Mitgliedsbeiträge in der Industrie- und Handelskammer. Durch die Gründung und Strukturierung einer Holding-GmbH fallen außerdem Kosten für die fachliche Beratung beim Anwalt und Steuerberater an. Außerdem sind Kosten für zusätzliche Räumlichkeiten, mehr Personal und den höheren Verwaltungsaufwand denkbar. Wichtig ist, sich vorab gut zu informieren und im laufenden Prozess alle Kostenpunkte im Blick zu behalten.
Bei einfachen Fällen sollte für die Holding-GmbH mit Gründungskosten (einmalig) von mindestens 1.500 Euro und jährlichen Kosten von mindestens 2.000 Euro gerechnet werden. Bei komplexen Strukturen liegen die Kosten höher und müssen individuell ermittelt werden.
Um eine Holding-GmbH zu gründen, braucht es mehrere Schritte. Dazu gehört die Erstellung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Anmeldung beim Handelsregister. Daran schließen sich die Anmeldung beim Finanzamt und ggf. bei der Berufsgenossenschaft und der Agentur für Arbeit an. In einem weiteren Schritt werden die Tochtergesellschaften unter dem Dach der Holding zusammengeführt. Auch für diesen Schritt ist ein Notar erforderlich.
Auch eine Holding-GmbH ist zur Buchführung verpflichtet, mit der die rechnerische Richtigkeit aller Buchungen und Aufwendungen sichergestellt wird. Für sie müssen die Bücher geführt werden, Jahresabschlüsse erstellt und jährliche Steuererklärung eingereicht werden.
Holdinggesellschaften werden auch beim Verkauf der operativen GmbH (Tochtergesellschaft) begünstigt, bei der ebenfalls die Steuerfreistellung zu 95 % greift. Hält die Holding-GmbH eine Tochter-GmbH zu 100 Prozent, sind im Falle eines Verkaufs 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei.
Die Gründung einer Holdinggesellschaft kann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen um neue Geschäftsfelder erweitert werden soll oder beim Aufbau konzernähnlicher Strukturen. Eine Holding-Struktur kann zu Beginn der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden. Sinnvoll kann die Gründung einer Holding insbesondere dann sein, wenn bestimmte Geschäftsbereiche zur Optimierung der Organisation und der Finanzen sowie zur Steueroptimierung oder Risikominimierung in Tochterunternehmen ausgegliedert werden sollen.
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