Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an

030 29 777 25 70

oder schreiben Sie
uns eine Nachricht unter:

Kontakt@TAXURA.de

Kontaktformular

Online-GmbH-Gründung seit dem 01.08.2022 möglich

⌚ 4 Minuten Lesezeit

Nicht nur Home-Office-Maßnahmen sind seit der Pandemie leichter umsetzbar. Auch die Gründung einer GmbH ist seit dem 01.08.2022 online möglich. Die Digitalisierungsrichtlinie (2019 / 11511) hatte das Verfahren schon vor einigen Jahren vorgesehen. Demnach hatten die EU-Staaten dafür zu sorgen, dass eine Online-GmbH-Gründung bis Sommer 2022 gesetzlich verabschiedet wird. Jetzt ist es soweit. So haben Sie als Gründer nun die Möglichkeit, bequem von zuhause oder aus dem Büro eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine Unternehmensgesellschaft (UG) zu gründen.

Die erste Gründung fand übrigens sofort am 01. August 2022 statt. Sie interessieren sich auch für dieses Thema? Wir erklären Ihnen wichtige Details, die Sie bei Ihrer Online-GmbH-Gründung beachten sollten.

 

Inhaltsverzeichnis:

Was Sie für Ihre Online-GmbH-Gründung brauchen

  • PC, Tablet oder Smartphone (jeweils mit Kamera- und Mikro-Anschluss)
  • Personalausweis
  • Notar-App

Tipp: Wenn Sie neben unserem Ratgeber ein Online-Erklärvideo benötigen, klicken Sie bitte hier.

Online-GmbH-Gründung - Die Beurkundung

Selbstverständlich braucht auch eine Online-GmbH-Gründung eine rechtliche Beurkundung. So soll kriminellen Machenschaften wie Identitätsbetrug oder Geldwäsche vorgebeugt werden. Damit die Beurkundung rechtens ist, stellt die Bundesnotarkammer ein spezifisch abgesichertes Kommunikationssystem per Video zur Verfügung. Ihren zuständigen Notar können Sie sich allerdings nicht aussuchen. Sie sind verpflichtet, einen Notar aus dem Amtsbereich Ihres zukünftigen Gesellschaftssitzes (oder des Wohnsitzes eines Gesellschafters) zu wählen.

In der Videokonferenz haben Sie die Möglichkeit, alle Willenserklärungen, die für Ihre Online-GmbH-Gründung notwendig sind, beurkunden zu lassen. Per elektronischer Datenübermittlung geben Sie vorab Ihre Daten ein. Diese werden in der Videoschalte von Ihrem Notar vorgelesen. Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, steht Ihnen dafür die eID-Funktion zur Verfügung. Diese können Sie nutzen, wenn Ihr Personalausweis im Jahr 2017 oder später ausgestellt wurde und Sie diese Funktion ausdrücklich aktiviert haben. Letztlich sind diese Daten ausreichend für die Unterschrift sämtlicher Gesellschafter (§2 Abs. 1 S. 2 GmbHG).

Außerdem hat Ihr Notar die Aufgabe, Ihr Lichtbild mit Ihrem Videobild abzugleichen. Des Weiteren ist er – wie auch in Präsenz – für folgende Aspekte zuständig:

  • die Beratung aller an der Gründung Beteiligten
  • die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • die Prüfung der Gesellschaftsfähigkeit
  • die Prüfung der Vertretungsbefugnisse.

Online-GmbH-Gründung - Die Beglaubigung

Wenn alle Beurkundungsschritte abgeschlossen sind, wird die Online-GmbH-Gründung unterzeichnet. Das passiert mittels einer elektronischen Signatur, die qualifiziert ist. Dafür erhalten Sie eine SMS-TAN. Damit bestätigen Sie als Gründer Ihre geleistete Unterschrift.

Kosten der Beurkundung und Beglaubigung im Online-Verfahren

Die Kosten für die Gründung einer GmbH können unterschiedlich hoch ausfallen. Bei einer 1-Mann GmbH fallen üblicherweise knapp 700,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer an. Hinzu kommen noch 150,00 Euro Eintragungsgebühr beim Handelsregister. Die Tatsache, dass der Termin nun online durchgeführt werden kann, ändert an den zu erwartenden Gebühren erst mal nichts. Die Notarkosten zur Beurkundung fallen weiterhin an.

Für die Nutzung des Videokommunikationssystems ist künftig eine Auslagenpauschale in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen. Handelt es sich nur um eine Beglaubigung, fallen lediglich 8,00 Euro an.

Online-GmbH-Gründung: Welche Voraussetzungen bleiben?

Bei Ihrer Online-GmbH-Gründung verringert sich der bürokratische Aufwand für Sie. Inhaltlich bleiben die wichtigsten Voraussetzungen für Ihre Gründung nach wie vor die gleichen wie bei einer Präsenz-Gründung.

Das zu erbringende Stammkapital von 25.000,00 Euro bleibt auch bei der Online-Variante bestehen. Sie haben jedoch wie bisher die Möglichkeit, erst einmal nur die Hälfte des Stammkapitals einzuzahlen. Für das Online-Verfahren finden die bestehenden Kapitalerhaltungsregeln natürlich weiterhin Anwendung. Auch die Insolvenzantragspflicht und die Geschäftsführerhaftung bleiben in der GmbH unverändert.

Beschränkungen der Online-GmbH-Gründung

Beachten sollten Sie, dass das Online-Beurkundungsverfahren unter notarieller Aufsicht nur für die Gründung einer GmbH bzw. UG eröffnet ist. Dazu gehören die notarielle Beurkundung der Satzung und die Gesellschafterbeschlüsse, die zur Gründung gefasst wurden.
Was hier nicht dazu gehört, sind Maßnahmen im Nachgang, die auch eine Beurkundung benötigen. Die folgenden nachgelagerten Maßnahmen müssen Sie in Präsenz absolvieren:

  • Satzungsänderungen
  • Formwechsel
  • Verschmelzungen
  • Auflösungen
  • Verfügung über Geschäftsanteile an einer GmbH (beispielsweise Verpfändungen oder Veräußerungen).

Online-Beurkundungsverfahren dürfen außerdem nur für sogenannte Bargründungen erfolgen. Bargründung heißt, dass die Nennbeträge der Geschäftsanteile aller Gründungsgesellschafter nur in Geld zu erbringen sind. Sacheinlagen dürfen im Online-Verfahren nicht eingebracht werden.

Risiken und Hürden der Online-GmbH-Gründung

Grundsätzlich stellt die Online-GmbH-Gründung eine bürokratische Verbesserung für Gründer dar. Beachten Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen außerhalb Deutschlands. So kann beispielsweise die Eröffnung des GmbH-Kontos für im Ausland ansässige Firmen länger dauern als angenommen. Damit würde auch Ihre Online-GmbH-Gründung verzögert.

Ausblick: Weitere Änderungen im Gesellschaftsrecht

Eine weitere Änderung ab 01.08.2022 besagt, dass nun auch notarielle Beglaubigungen von Registeranmeldungen online (per Video) möglich sind. Dies gilt jedoch vorerst nur für das Handelsregister.

Ab dem nächsten Jahr, das heißt ab 01.08.2023, soll auch eine Sachgründung im Onlineverfahren möglich sein. Davon ausgenommen sind Sachgründungen unter Einbringung von Gegenständen mit Beurkundungspflicht, wie beispielsweise GmbH-Anteile oder Grundstücke. Diese Gründungen müssen weiterhin in Präsenz stattfinden.

Weiterhin sollen ab 01.08.2023 Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages online möglich werden. Dazu gehören satzungsändernde Beschlüsse inklusive Maßnahmen, die das Kapital betreffen, (z.B. die Erhöhung oder Absenkung des Stammkapitals). Diese Beschlüsse sind online dann möglich, wenn Sie unter notarieller Anwesenheit und in Einstimmigkeit erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Können auch andere Kapitalgesellschaften online gegründet werden?

Neben der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine UG (Unternehmensgesellschaft) zu gründen.

Was ist eine Bargründung?

Bei einer Bargründung – und das ist bei der Online-GmbH-Gründung der Fall – wird das Stammkapital von 25.000,00 Euro in Geld eingezahlt. Der klassische Fall ist die Einzahlung auf das Geschäftskonto der Gesellschaft. Eine Bargründung ist die häufigste Form der GmbH-Gründung.

Bis wann ist eine GmbH in Gründung?

Eine GmbH in Gründung (GmbH i.G.) nennt man eine angehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der ersten Gründungsphase. Hier handelt es sich um eine Vorstufe in der Zeit vor der Eintragung ins Handelsregister. Beachtet werden sollte: In dieser Phase haften alle GmbH-Gesellschafter für sämtliche Verbindlichkeiten der GmbH unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.

Wie schnell kann eine GmbH online gegründet werden?

Die Gründung einer Online-GmbH kann mehrere Wochen dauern. Bei guter Vorbereitung kann dies aber auch in 2 Wochen erledigt sein.

Was ist eine gemischte Beurkundung?

Bei einer gemischten Beurkundung nimmt ein Teil der Beteiligten per Video-Schalte teil. Der andere Teil ist beim Notar physisch präsent.

Wann darf ein Notar nicht beurkunden?

Der Notar kann die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten unvereinbar ist. Das kann passieren, wenn sein Mitwirken bei Handlungen abverlangt wird, bei denen Zwecke verfolgt werden, die unerlaubt oder unredlich sind.

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

030 29 777 25 70 kontakt@TAXURA.de

Zurück