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GmbH Liquidation – wie wird eine GmbH aufgelöst?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und als solche eine juristische Person. Ebenso wie bei ihrer Gründung sind auch bei der GmbH Auflösung formale Schritte erforderlich, deren Umsetzung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist. Welche Voraussetzungen für die GmbH Liquidation vorliegen müssen, und welcher Ablauf eingehalten werden muss – informieren Sie sich hier!

 

Inhaltsverzeichnis:

GmbH Liquidation: Das sind die Gründe für eine GmbH Auflösung

Für die GmbH Auflösung sieht das GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) bestimmte Gründe vor. Die wichtigsten Gründe sind in den §§ 60 ff. GmbHG gesetzlich normiert. Sie können jedoch durch entsprechende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag eingeschränkt, ergänzt oder modifiziert werden. Zu nennen sind hier zum Beispiel:

  1. Ablauf der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Bestandsdauer der Gesellschaft: Ein Grund für die GmbH Auflösung ist, dass sie nur für eine bestimmte Zeit durch Eintragung in das Handelsregister gegründet wird. Nach Ablauf dieser vertraglich vereinbarten Zeit wird sie durch Eintragung der Löschung in das Handelsregister wieder aufgelöst.

  2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Unabhängig von der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Dauer kann es zu einer GmbH Liquidation kommen, wenn über das Vermögen der Kapitalgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

  3. Beschluss der Gesellschafter: Die Gesellschafter haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die GmbH Auflösung zu beschließen und die Eintragung der Löschung in das Handelsregister anzumelden.

  4. Gerichtsurteil als Folge einer Auflösungsklage: Ein oder mehrere Gesellschafter strengen eine Auflösungsklage an. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaftsanteile des oder der betreffenden Gesellschafter mindestens zehn Prozent des Gesellschaftsvermögens beträgt. Außerdem muss ein wichtiger, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegender Grund für die GmbH Auflösung vorliegen. Ein Beispiel ist, dass es der GmbH nicht möglich ist, den Gesellschaftszweck zu erreichen. Ein weiteres Beispiel für die Auflösungsklage und die damit verbundene Anmeldung zur Löschung aus dem Handelsregister ist eine endgültige Zerrüttung des Verhältnisses der Gesellschafter untereinander. Diese Zerrüttung muss so beschaffen sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Das ist deshalb ein Grund für die GmbH Auflösung, weil die Zusammenarbeit der Gesellschafter untereinander auf einer persönlichen, vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit basiert. Im Zusammenhang mit der Auflösungsklage ist es wichtig zu wissen, dass diese im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

  5. Verfügung des Registergerichts: Liegt eine Verfügung des Registergerichts vor, kann es ebenfalls zu einer GmbH Liquidation kommen. Beispiele für eine solche Verfügung können Satzungsmängel oder die Nichteinhaltung der Volleinzahlungspflicht sein.

  6. Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit: Ein weiterer Grund für die GmbH Auflösung kann die Löschung durch das Registergericht wegen Vermögenslosigkeit sein. Eine GmbH ist vermögenslos, wenn sie über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Verteilung unter den Gesellschaftern oder für eine Gläubigerbefriedigung verwendet werden können. Entscheidend ist, ob verwertbare Aktivposten vorhanden sind oder nicht. Ein geringes verwertbares Vermögen kann jedoch ausreichend sein, um die GmbH Liquidation wegen Vermögenslosigkeit abzuwenden.

Kein Grund für eine GmbH Auflösung ist der Tod eines Gesellschafters oder die Kündigung einer oder mehrerer Gesellschafter. Ebenfalls kein anerkannter Grund für die GmbH Liquidation ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelnen Gesellschafters.

Der Ablauf einer GmbH Auflösung in 3 Schritten

Die GmbH Auflösung endet mit der Löschung im Handelsregister. Der Weg dahin ist mit zahlreichen Formalien gepflastert, deren Umsetzung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist. So bedarf es eines wichtigen Grundes und einer geordneten Abwicklung. Regelmäßig wird das Ausscheiden einer GmbH aus dem Rechtsverkehr in drei Schritten vollzogen. Der erste Schritt ist die GmbH Auflösung, gefolgt von der GmbH Liquidation beziehungsweise Abwicklung und schließlich der Löschung im Handelsregister.

1. Die Auflösung der GmbH

Die GmbH Auflösung nach § 60 GmbHG wird durch einen Gesellschafterbeschluss vollzogen und leitet die Abwicklung ein. Mit dem Auflösungsbeschluss ist die GmbH Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, was gleichermaßen für die Liquidatoren der Gesellschaft gilt. Mit dem vereinbarten Eintritt seiner Wirksamkeit hat der Auflösungsbeschluss die automatische Auflösung der Gesellschaft zur Folge. Meistens handelt es sich bei dem oder den Liquidatoren um die amtierenden Geschäftsführer der GmbH, sofern im Auflösungsbeschluss oder im Gesellschaftsvertrag keine anderen Personen bestimmt worden sind.

Es folgt die öffentliche Bekanntmachung der GmbH Auflösung in den Bekanntmachungsblättern – das ist regelmäßig der elektronische Bundesanzeiger, die mit dem Gläubigeraufruf verbunden ist. Darin werden die Gläubiger aufgefordert, sich bei der GmbH zu melden. Die öffentliche Bekanntmachung setzt den Lauf des sogenannten Sperrjahres in Gang, das eine Ausschüttungssperre bedingt und dem Gläubigerschutz dient.

2. Die GmbH Liquidation bzw. Abwicklung

Mit dem im Auflösungsbeschluss bestimmten Wirksamkeitsdatums endet das Geschäftsjahr der "aktiven" Gesellschaft und mündet in ein neues Geschäftsjahr der in Liquidation befindlichen GmbH. Dadurch ändert sich der Gesellschaftszweck der GmbH, der nun auf die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens gerichtet ist. An die Stelle der Geschäftsführer treten nun die Liquidatoren. Für die Vertretung der GmbH nach außen werden die Liquidatoren in das Handelsregister eingetragen. Zu deren wichtigsten Pflichten gehören:

  • das Beenden der laufenden Geschäfte,
  • das Erfüllen der Pflichten der aufgelösten Gesellschaft,
  • das Umwandeln des Vermögens der GmbH in Geld,
  • die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft und
  • das Erstellen verschiedener Bilanzen (Liquidations-Eröffnungsbilanz, laufende Liquidations-Jahresabschlussbilanzen, Liquidations-Schlussbilanz und ggfs. erläuternder Bericht)

Zweck und Inhalt der GmbH Liquidation ist die Beendigung der laufenden Geschäfte und das Ziel, sämtliche Verbindlichkeiten zu erfüllen. Das nur noch in Geld bestehende Vermögen der Gesellschaft wird nach Ablauf des Sperrjahres anteilig an die Gesellschafter verteilt. Das Sperrjahr dient insbesondere auch der Sicherung der bekannten Gesellschaftsgläubiger. Sobald das verwertbare Vermögen verteilt ist und keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind, ist die GmbH Liquidation beendet. Insoweit ist die Vermögensverteilung der letzte Akt der Abwicklung.

3. Die Löschung der GmbH

Ist die GmbH Liquidation beendet, wird die Löschung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Damit erlischt gleichzeitig das Amt der Liquidatoren. Die Geschäftspapiere und die Geschäftsbücher werden einem ehemaligen Gesellschafter oder einem unbeteiligten Dritten zur Verwahrung übergeben, der im Beschluss zur Auflösung benannt worden ist. Für die Dauer der Aufbewahrung schreibt das Gesetz einen Zeitraum von 10 Jahren vor, wobei auch die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden müssen. Anhand des von den Liquidatoren erstellten erläuternden Berichtes prüft das Registergericht abschließend, ob die Abwicklung der GmbH Auflösung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und beendet ist. Nach Abschluss dieser Prüfung erfolgt die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, was das Ende der Gesellschaft als Rechtsperson besiegelt.

Checkliste für eine GmbH Auflösung

Die GmbH Auflösung vollzieht sich in mehreren Schritten – hier eine Checkliste:

  • Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Liquidation einer GmbH erforderlich macht. Mögliche Gründe werden in § 60 GmbHG genannt oder sind im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten worden.
  • Bestimmen der Liquidatoren, die die GmbH Auflösung durchführen.
  • Auflösungsbeschluss durch die Gesellschafter, der zu dem im Beschluss festgesetzten Zeitpunkt Gültigkeit erlangt.
  • Erstellen einer Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr. Sofern es noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt die Bilanz für das Rumpfwirtschaftsjahr.
  • Verfassen einer Liquidationseröffnungsbilanz durch die Liquidatoren, wobei Bilanzstichtag der Tag der GmbH Auflösung ist.
  • Anmeldung zur Auflösung der GmbH beim Handelsregister. Sie bedarf einer notariellen Beglaubigung und wird vom Notar an das Handelsregister übersandt.
  • Verwaltung von Vermögen und Verbindlichkeiten durch die Liquidatoren mit dem Ziel, Aktivvermögen zu liquidieren, Verbindlichkeiten zu tilgen und ggfs. vorhandenes Restvermögen an die Gesellschafter auszukehren.
  • Bekanntgabe der Aufforderung an die Gläubiger sich wegen offener Forderungen zu melden in den Gesellschaftsblättern.
  • Sperrjahr, das mit Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs beginnt.
  • Vermögensverteilung an die Gesellschafter, nach Erstellen einer Liquidationsschlussbilanz und nach Ablauf der Sperrfrist.
  • Erstellen einer Schlussrechnung durch die Liquidatoren, die den Verlauf der Liquidation im Überblick darstellt.
  • Anmeldung der Beendigung der GmbH Liquidation beim Handelsregister sowie Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Damit hört die GmbH auf, als juristische Person zu existieren.
  • Verwahrungspflichten für die Dauer von 10 Jahren nach der GmbH Liquidation, unter anderem Handelsbriefe, Bilanzen, Handelsbücher und Inventare.

GmbH Auflösung – ohne Liquidation und Sperrjahr

Eine GmbH kann auch ohne Einhalten eines Sperrjahres aus dem Handelsregister gelöscht werden. Voraussetzung ist die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft, die sorgfältig geprüft werden muss. Liegt sie vor, kann die GmbH Auflösung bereits nach 4 bis 12 Wochen abgeschlossen sein. Das ist deutlich weniger im Vergleich mit einer GmbH Auflösung mit Sperrjahr, die mindestens 12 Monate dauert.

GmbH Liquidation – gibt es Alternativen?

Neben der Liquidation einer GmbH sind im wesentlichen 2 Alternativen zu nennen:

  1. Die Löschung einer GmbH ohne Einhalten eines Sperrjahres kann ohne Liquidation erfolgen, was wesentlich kostengünstiger ist. Das ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen einer Vermögenslosigkeit der GmbH nachgewiesen werden. Dann kann die Austragung der GmbH beim Handelsregister auch ohne Sperrjahr vollzogen werden.

  2. Die dritte Variante ist, die Auflösung der GmbH im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abzuhandeln. Voraussetzung ist, dass die GmbH kein Vermögen mehr besitzt, sodass Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Für diese sogenannte nachweisliche Überschuldung der GmbH muss ein Antrag auf Regelinsolvenz gestellt werden, wobei eine Frist von 3 Wochen nach Bekanntwerden der Insolvenz eingehalten werden muss, um eine strafbare Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zur GmbH Liquidation

Was kostet eine GmbH Auflösung?

Abhängig vom Ablauf der GmbH Auflösung fallen unterschiedliche Kosten an. Wird eine GmbH aufgrund von Vermögenslosigkeit gelöscht, muss mit Kosten von 1.500 Euro gerechnet werden. Handelt es sich um eine GmbH Auflösung durch einen Gesellschafterbeschluss, entstehen Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Der Gesamtbetrag ist die Summe aus den Kosten für die Erstellung der Liquidationseröffnungs- und Schlussbilanz, den Beurkundungskosten des notariellen Beschlusses der Liquidation sowie aus den notariellen Kosten zur GmbH Löschung. Wird eine GmbH durch ein Insolvenzverfahren aufgelöst, fallen weitere Kosten an.

Was bedeutet Nachtragsliquidation?

Stellt sich nach der Löschung einer GmbH im Handelsregister heraus, dass noch Maßnahmen der Gesellschaft in Bezug auf die Vermögenswerte der Gesellschaft oder sonstige Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, muss eine sogenannte Nachtragsliquidation durchgeführt werden. Zur Anwendung kommt sie meistens im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien und Grundbesitz. Oftmals liegen diese Vorgänge viele Jahre zurück, sodass keine Unterlagen oder Ansprechpartner mehr zur Verfügung stehen.

Wer haftet bei einer GmbH in Liquidation?

In der Phase der GmbH Liquidation übernimmt der Liquidator eine mit dem Geschäftsführer vergleichbare Rolle. Seine Aufgabe ist, die laufenden Geschäfte der Kapitalgesellschaft zu beenden, Forderungen einzuziehen, Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen sowie das Vermögen der GmbH in Geld umzusetzen. Voraussetzung für neue Rechtsgeschäfte ist, dass diese im Dienst der Abwicklung stehen. Grundsätzlich ist der Liquidator gegenüber der Gesellschaft zu einer ordnungsgemäßen Abwicklung verpflichtet. Verletzt er seine Sorgfaltspflicht schuldhaft, kann die Verpflichtung zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes Schadenersatz begründen. Nach einem Urteil vom 13. März 2018 des Bundesgerichtshofes (BGH) - II ZR 158/16 – ist das Amt des Liquidators mit persönlichen Haftungsrisiken verbunden.

Was passiert mit dem Vermögen bei der Liquidation?

Ist nach Tilgung der Verbindlichkeiten noch ein Restvermögen vorhanden, wird es nach Ablauf der Sperrfrist und der Erstellung der Liquidationsbilanz an die Gesellschafter verteilt. Maßstab für die Verteilung ist die Höhe der jeweiligen Geschäftsanteile, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Verbleiben noch Verbindlichkeiten, muss der negative Betrag nicht von den Gesellschaftern beglichen werden. Insoweit besteht keine Nachschusspflicht.

Kann eine GmbH in Liquidation noch Rechnungen schreiben?

Die Pflichten zur Inventaraufstellung, Buchführung und auch zur Rechnungslegung bleiben während der GmbH Liquidation unverändert bestehen. Bei der Liquidation handelt es sich um die Auflösung einer Gesellschaft – eine Entscheidung, die von den Gesellschaftern bewusst getroffen wurde. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einer Insolvenz, sodass während einer GmbH Liquidation Rechnungen geschrieben werden dürfen.

Was darf ein Liquidator?

Der Liquidator wird von den Gesellschaftern benannt. Er hat die Aufgabe, die laufenden Geschäfte zu beenden, wobei seine wichtigsten Pflichten in den §§ 70 ff. GmbHG gesetzlich normiert sind. Außerdem muss der Liquidator bei der Anmeldung versichern, dass keine straf-, gewerbe-, betreuungs- und berufsrechtlichen Gründe gegen seine Bestellung sprechen. Mit der Eintragung in das Handelsregister übernimmt der Liquidator die Vertretung der GmbH nach außen und ist insoweit das geschäftsführende und vertretende Organ während der GmbH Liquidation beziehungsweise einer in Abwicklung befindlichen Gesellschaft. Regelmäßig übernimmt er folgende Aufgaben:

  • Öffentliche Bekanntmachung der GmbH Auflösung in den sogenannten Geschäftsblättern sowie Gläubigeraufruf, der das sogenannte Sperrjahr einleitet
  • Laufende Geschäfte zum Abschluss bringen, Verpflichtungen sowie Verbindlichkeiten erfüllen und gegebenenfalls neue Rechtsgeschäfte eingehen
  • Einziehen ausstehender Forderungen
  • Umwandlung aller in der Gesellschaft vorhandenen Vermögensgegenstände in liquide Mittel, um eine möglichst große Konkursmasse zu erwirtschaften
  • Befriedigung sämtlicher bekannter Gläubigeransprüche, danach Begünstigung der Gesellschafter nach Geschäftsanteilen
  • Ordnungsgemäße Bilanzierung: Erstellen einer Liquidations-Eröffnungsbilanz, einer Liquidations-Schlussbilanz, von regelmäßigen Liquidations-Zwischenbilanzen für jedes abgeschlossene Liquidations-Geschäftsjahr sowie ggfs. einem erläuternden Bericht für das Registergericht
  • Anmeldung der Löschung der GmbH zur Eintragung im Handelsregister

Außerdem kommt der Liquidator für die Aufgabe in Betracht, die Schriften und Bücher der gelöschten GmbH für die nächsten 10 Jahre aufzubewahren.

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