Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an

030 29 777 25 70

oder schreiben Sie
uns eine Nachricht unter:

Kontakt@TAXURA.de

Kontaktformular

Bundesanzeiger: Identifizierung der einreichenden Person

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist Handlungsbedarf bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen verbunden. Das Gesetz, welches am 01.08.2022 in Kraft tritt, bringt folgende Veränderungen mit sich:

  • Pflicht zur Identifizierung der einreichenden Person (§ 3 URV n.F.)
  • Neugestaltung des Registerwesens (§ 325 HGB n.F.)


Identifizierung der einreichenden Person beim Bundesanzeiger

Mit dem DiRUG wird erstmals eine Pflicht zur Identifizierung der Person eingeführt, die die Datenübermittlung tatsächlich vornimmt. Die Regelung gilt für Abschlussdaten mit folgenden Kriterien:

  • Wirtschaftsjahr beginnt nach dem 31.12.2021 und
  • die Übermittlung erfolgt ab dem 01.08.2022

Natürliche Personen haben vor der Übermittlung der Abschlussdaten eine einmalige elektronische Identifizierung durchzuführen. Die Identifizierung muss über die Publikations-Plattform des Bundesanzeigers vorgenommen werden (www.publikations-plattform.de). Nach erfolgreicher Identifizierung kann unter Angabe einer zusätzlichen Ident-Nummer wie gewohnt die Offenlegung erfolgen.

Zur Identifizierung werden voraussichtlich folgende 3 Verfahren zur Verfügung stehen:

  • Auto-Ident
  • Video-Ident
  • Elektronischer Identitätsnachweis (eID)

Die Identifizierung wird kostenpflichtig sein. Es fallen Gebühren nach dem JVKostG an.

Es wurde angekündigt, dass der Bundesanzeiger voraussichtlich noch im Juni 2022 weitere Informationen, z. B. kostenlose Schulungsmaßnahmen, auf seinen Internetseiten zur Verfügung stellen wird.


Neugestaltung des Registerwesens

Als weitere Änderung werden Jahresabschlüsse zukünftig nicht mehr im Bundesanzeiger offengelegt, sondern im Unternehmensregister.

Die Regelung gilt ebenfalls für Abschlussdaten mit folgenden Kriterien:

  • Wirtschaftsjahr beginnt nach dem 31.12.2021 und
  • die Übermittlung ab dem 01.08.2022


Sind Sie betroffen?

Sofern Sie die Offenlegung durch uns erledigen lassen, sind Sie von den Änderungen nicht betroffen. Wir kümmern uns um die Identifizierung und werden die Offenlegung fristgerecht für Sie durchführen.

Zurück