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Die Steuererklärungen

Rechtssichere Erstellung aller Steuererklärungen!

Als Experten im Steuerrecht helfen wir Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer persönlichen Ziele. Wir sind stets auf dem aktuellen Wissensstand und kennen die Details des Steuer- und Abgabenrechts. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Angelegenheiten.

Wir erstellen rechtssicher und digital alle notwendigen Steuererklärungen für Ihr Unternehmen und Sie, mit dem vorausschauenden Blick und der bestmöglichen Umsetzung Ihrer Ziele.

Mit regelmäßigen Steuerschätzungen und Planungsrechnungen unterstützen wir Sie sowohl unterjährig bei der Steuerplanung als auch bei der Umsetzung Ihrer langfristigen Steuerstrategie. So können Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen und Sparpotenziale nutzen.

Wir unterstützen Sie zuverlässig und effizient bei der Erstellung der Steuererklärungen. Unser Service ist persönlich, effizient und digital. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um den Rest. Durch unsere langjährige Branchenerfahrung und Spezialisierung werden Sie von uns maßgeschneidert und auf höchstem fachlichem Niveau betreut.

 

Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen!

Unterschiedliche Unternehmen haben unterschiedliche Ziele

Das Ziel scheint stets klar zu sein: So wenig Steuern wie möglich zahlen zu müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, genügt eine reine jahres- und unternehmensbezogene Betrachtung jedoch meist nicht. Wir betrachten die Gesamtauswirkung und auch die private Ebene des Unternehmers, um eine möglichst geringe Gesamtsteuerbelastung zu erreichen.

Wir schauen uns gemeinsam Ihre Ziele an und finden mit Ihnen zusammen die beste Lösung bei der Steuergestaltung.

Vorausschauende Steuerplanung

Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele und unterstützen Sie dabei, sich unter Berücksichtigung Ihrer Ziele steueroptimal aufzustellen.

Dazu ermitteln wir im Detail Ihre Ausgangssituation, dies betrifft die Unternehmensstrukturen, aber auch Ihren privaten Bereich. Im Anschluss besprechen wir mit Ihnen Ihre operativen und strategischen Ziele für Ihr Unternehmen und für Sie selbst. Wir prüfen dann für Sie, welche Möglichkeiten sinnvoll erscheinen, um ein optimales Gesamtergebnis zu erreichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert, nicht zuletzt aufgrund gesetzlicher Besonderheiten und Restriktionen, zumeist eine besonders gründliche Betrachtung. Hier kann es manchmal sogar mehrere Jahre dauern, bis die gewünschten Ziele erreicht sind.

Etwaige Rechtsänderungen prüfen wir laufend und sprechen Sie an, sollte sich Handlungsbedarf für Sie ergeben. Denn im Rahmen der laufenden Mandatsbetreuung behalten wir für Sie immer das große Ganze im Blick.

Ihre Vorteile bei der Erstellung durch uns

  • Korrekte Erstellung aller Steuererklärungen

  • Fristgerechte Datenübermittlung an Finanzamt

  • weitestgehend digitale Erstellung und somit weniger Papier

  • Unterstützung bei der Ausübung von Wahlrechten

  • Vorausschauende und jahresübergreifende Steuerplanung zur Minimierung der Steuerbelastung

  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten

  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und bei Betriebsprüfungen

  • Und darüber hinaus versuchen wir immer, Sie maximal zu entlasten, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
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Sie haben Fragen zu den Steuererklärungen?

Müssen Selbstständige eine Steuererklärung abgeben?

Für Selbstständige gibt es eine Abgabepflicht. Die Höhe des Gewinns aus der selbstständigen Tätigkeit und die Höhe der Gesamteinkünfte aus verschiedenen Einkommensarten spielen hierbei keine Rolle. Auch wenn Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibeitrag liegt und Sie deshalb keine Einkommensteuer zahlen, müssen Sie z.B. eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Gleiches gilt für die Umsatzsteuer. Auch wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Ihre Steuerberatung stellt sicher, dass alle erforderlichen Steuererklärungen fristgerecht erstellt und eingereicht werden.

Welche Steuererklärung muss man als Unternehmen abgeben?

Das hängt von der Rechtsform und auch von der Art der Einkünfte ab. Bei Freiberuflern genügt eine Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Gewerbetreibende müssen zusätzlich auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Bei Personengesellschaften wird statt einer Einkommensteuererklärung eine sogenannte Feststellungserklärung eingereicht, mit dieser wird der Gesamtgewinn auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt.

Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH besteuert der Staat unmittelbar die Gesellschaft. Statt einer Einkommensteuererklärung ist hier eine Körperschaftsteuererklärung einzureichen. Bei Gewinnausschüttungen können noch Kapitalertragsteueranmeldungen hinzukommen.

Ist ein nachträgliches Einreichen der Steuererklärung möglich?

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie diese einreichen. Sie haben die Abgabefrist versäumt? Reichen Sie die Einkommensteuererklärung oder eine andere Steuererklärung so schnell wie möglich nach. Ansonsten drohen meist hohe Verspätungszuschläge und Zwangsgelder. Mit Zwangsgeldern versucht das Finanzamt die Abgabe einer fehlenden Steuererklärung zu erreichen. Oft erfolgt daneben auch eine Steuerfestsetzung auf Basis einer Steuerschätzung.

Unter Umständen verlängert Ihr Finanzamt die Abgabefrist auf Antrag. Dieser Antrag sollte jedoch gut begründet sein (z.B. aufgrund einer langen Erkrankung). Unabhängig von einer möglicherweise gewährten Fristverlängerung sollten jedoch schnellstmöglich die ausstehenden Steuererklärungen eingereicht werden.

Steuererklärung für Firmengründer: Lohnt sich eine Steuerberatung?

Als Gründerin oder Gründer profitieren Sie in vielfältiger Weise von einer Steuerberatung. Mit professioneller Unterstützung können bereits am Anfang die Weichen richtig gestellt werden. Neben der Betrachtung von steuerlichen Aspekten sollten hier auch immer die Bürokratiekosten beachtet werden. Sinnvolle und schlanke Strukturen sind in der Gesamtbetrachtung oft viel wirtschaftlicher, als rein steueroptimierte Strukturen.

Auch wird eine Beratungsgesellschaft dafür sorgen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung alle möglichen Betriebsausgaben korrekt angeben, um Ihren Gewinn und damit die Berechnungsgrundlage für die Steuer möglichst gering zu halten. Das Finanzamt akzeptiert hierbei auch Ausgaben, die vor der Firmengründung angefallen sind. Voraussetzung ist, dass sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit standen.

Darüber hinaus hilft eine Steuerberatung bei der vorausschauenden Steueroptimierung und zeigt Ihnen auf, wie Sie Wahlmöglichkeiten zu Ihrem Vorteil nutzen. Bestenfalls lassen Sie sich bereits vor der Existenzgründung zu grundlegenden Themen wie Wahl der Rechtsform und Kleinunternehmerregelung beraten.