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Berlin Grundsteuer 2025: Neuer Hebesatz voraussichtlich bei 470 %

⌚ 2 Minuten Lesezeit

Berlin steht vor einschneidenden Veränderungen in der Grundsteuer, die ab dem 01.01.2025 gelten werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig, woraufhin der Bund eine umfassende Reform auf den Weg brachte. Nun veröffentlichte die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin ein Eckpunktepapier, in dem auch zum voraussichtlichen Hebesatz ab dem Jahr 2025 Stellung genommen wird.

Hier sind die Kernpunkte der Reform:

  1. Anpassung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke: Berlin wird von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und die Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken anpassen. Die Steuermesszahl beträgt künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,45 Promille für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke.

  2. Absenkung des Hebesatzes von 810 Prozent auf 470 Prozent: Ab dem 01.01.2025 wird der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke in Berlin von bisher 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Grundstückswerte, die oft deutlich höher als bei der alten Grundsteuer sind.

  3. Einführung einer Härtefallregelung im Grundsteuergesetz: Für selbst genutzte Wohngrundstücke wird eine spezielle Härtefallregelung eingeführt. Diese ermöglicht eine Steuersenkung, wenn die Grundsteuerzahlung im Einzelfall zu einer existenzbedrohenden Belastung führen würde. Die Entscheidung darüber erfolgt im Einzelfall anhand entsprechender Nachweise des Antragstellers.

  4. Streichung der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke: Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke wird auf 0 Prozent herabgesetzt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Diese Änderung betrifft auch Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz mit Gartenhäuschen mit bis zu 24 m².

  5. Umsetzung der neuen Grundsteuer ab 2025: Die Umsetzung der Reform wird planmäßig voranschreiten, beginnend mit der Verwaltungsbeteiligung im 1. Quartal 2024, gefolgt von einem Senatsbeschluss und Einbringen des Gesetzentwurfs im Abgeordnetenhaus im 2. Quartal 2024. Die Erhebung der neuen Grundsteuer startet schließlich am 01.01.2025.

  6. Berechnung der neuen Grundsteuer: Die geplante Grundsteuer kann bereits heute anhand der angepassten Messzahl (für Wohngrundstücke 0,31 Promille) und des abgesenkten Hebesatzes (470 Prozent) berechnet werden (Formel: Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7).

    Dies ließe in Abhängigkeit vom festgestellten Grundsteuerwert folgende Grundsteuer (jährlich) für Wohngrundstücke erwarten:

    Grundsteuerwert Grundsteuer (jährlich)
    100.000 Euro 145,70 Euro
    150.000 Euro 218,55 Euro
    200.000 Euro 291,40 Euro
    250.000 Euro 364,25 Euro
    300.000 Euro 437,10 Euro
    350.000 Euro 509,95 Euro
    400.000 Euro 582,80 Euro
    450.000 Euro 655,65 Euro
    500.000 Euro 728,50 Euro

Fazit

Trotz des klaren Ziels, eine flächendeckende Erhöhung zu vermeiden und die Belastung, insbesondere für Wohnimmobilien, so gering wie möglich zu halten, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer sich auf eine finanzielle Veränderung einstellen. Unsere Vergleichsberechnungen zwischen der alten Regelung und der neuen Regelung zeichnen ein klares Bild: Die Grundsteuer wird deutlich steigen. In unseren Fällen im Bereich zwischen 10 und 70 %.

Mit Blick darauf empfehlen wir, frühzeitig Strategien zu entwickeln, um die Auswirkungen auf die finanzielle Planung abzufedern. Die Einführung einer Härtefallregelung für selbst genutzte Wohngrundstücke könnte dabei eine Möglichkeit sein, die individuellen Belastungen zu mildern. Insgesamt zeigt sich, dass eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen unerlässlich ist, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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